Unter den Rock fotografiert – Zeugen verhielten sich vorbildlich

Unter den Rock fotografiert - Zeugen verhielten sich vorbildlich
Foto: Bundespolizei

München -Mittwochmorgen (18. Juli) fotografierte ein Münchner in der S-Bahn einer Frau unter den Rock. Zeugen erkannten die Handlung und informierten das Opfer und die Polizei. Die Bundespolizei stellte das Handy sicher und leitete strafrechtliche Ermittlungen ein.

Gegen 08:00 Uhr, fuhr eine 49-jährige Frau aus München in einer S2 von München Obermenzing in Richtung Innenstadt. Hierbei war sie an ihrem Handy beschäftigt. Ihr direkt gegenüber saß ein 38-jähriger Münchner und schräg gegenüber eine 40-jährige Frau aus Dachau.

Hierbei fiel der Dachauerin auf, dass der Mann sein Handy in seltsamer Haltung, unter einem auf seinem Schoß liegenden Rucksack, in den Händen hielt. Bei genauerem Hinsehen bemerkte sie, dass die Kamera des Handys angeschaltet war und, dass der 38-Jährige Fotos vom In-timbereich der ihm gegenübersitzenden und einen knielangen Rock tragenden Münchnerin machte.

Diese Beobachtung tat sie lautstark in der S-Bahn kund und forderte den Menzinger auf, aufzuhören und die Bilder zu löschen. Hierdurch wurden weitere Reisende auf den Vorfall aufmerksam. Die Geschädigte, ebenfalls aus dem Stadtteil Menzing, bezog die Aussagen zunächst gar nicht auf sich. Erst als die Dachauerin und der Tatverdächtige weiter diskutierten und sich ein weiterer Mann einmischte realisierte sie, was geschehen war.

Der hinzukommende 30-Jährige aus Allach ließ sich das Handy des 38-Jährigen aushändigen und konnte bei einer oberflächlichen Durchsicht passende Fotos zu den Vor-würfen der Dachauerin feststellen. Daraufhin informierte er die Polizei.

Weiterhin bat er einen, sich in der Bahn befindenden 43-jährigen Pasinger, ihn zu unterstützen, falls der Tatverdächte versuchen sollte zu flüchten.

Die Dachauerin kümmerte sich inzwischen um die völlig aufgelöste Menzingerin.
Am Hauptbahnhof nahm die Bundespolizei den 38-Jährigen entgegen. Auf der Dienststelle wurde das Handy sichergestellt. Hier konnten bei Sichtung der Bilder noch weitere, ähnliche Fotografien aus der Vergangenheit festgestellt werden. Der Tatverdächtige wurde erkennungsdienstlich behandelt und stimmte einer DNA-Entnahme zu.

Gegen ihn wird wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und Beleidigung ermittelt.