Aus bislang unbekannten Gründen fuhr die Münchnerin stattdessen jedoch in die anliegende, ausschließlich für Fußgänger beschränkte, Hofeinfahrt des Anwesens. Hierbei überfuhr die Fahrzeugführerin mit ihrem Pkw zunächst einen Absperrpfosten, querte anschließend den Innenhof, durchbrach einen Zaun am Ende des Innenhofs und erfasste schließlich einen 44-jährigen Münchner, der sich zeitgleich auf dem angrenzenden Fuß- und Radweg aufhielt. Anschließend kam sie mit ihrem Pkw in einer Grünfläche zum Stehen.
Der Fußgänger erlitt bei dem Unfall schwere Verletzungen und wurde zur stationären Behandlung in eine Münchner Klinik verbracht. Die 59-jährige erlitt in Folge des Unfalls leichte Verletzungen und wurde vorsorglich ebenfalls in ein Münchner Klinikum verbracht.
Der Pkw wurde bei dem Unfall schwer beschädigt. Insgesamt beläuft sich der durch den Unfall entstandene Gesamtschaden auf mehrere tausend Euro.
Die Verkehrspolizeiinspektion führt die Ermittlungen in dieser Sache. Gegen die 59-jährige Münchnerin wurde u.a. wegen fahrlässiger Körperverletzung Anzeige erstattet.