Update 01.04.2020: Coronavirus-Fälle in Bayern auf 17.151 angestiegen

Update 01.04.2020: Coronavirus-Fälle in Bayern auf 17.151 angestiegen
Symbolbild

Innenminister Joachim Herrmann: Stand heute, Mittwoch, 10:00 Uhr, haben wir in Bayern 17.151 Corona-Infektionen (+ 1.646 im Vergleich zum Vortag) zu verzeichnen. Wir beklagen weitere 50 (Vortag: + 58) Corona-Tote, sodass sich deren Gesamtzahl auf 241 erhöht. Die Anzahl der amtlich ausgewiesenen Genesenen liegt heute bei 2.230.

Gestern ist die neue Verordnung zur Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten (eine konsolidierte Fassung finden Sie auf Bayern.Recht). Diese beinhaltet im Wesentlichen die bereits aus der Allgemeinverfügung betreffend Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie sowie der Verordnung zur vorläufigen Beschränkung des Aufenthaltes bekannten Regelungsinhalte. Im Ergebnis sind nun alle maßgeblichen Beschränkungen, Ge- und Verbote in einer Rechtsverordnung zusammengeführt. Mit diesem Schritt verbindet sich auch eine Harmonisierung der bisher in Teilen differierenden Außerkrafttretenstermine einzelner Vorschriften. Maßgeblich ist nun allein der 19. April, der aber insoweit nicht als endgültig verstanden werden darf. Sofern es erforderlich sein wird, ist eine Verlängerung der Maßnahmen ausdrücklich vorbehalten.

Mit der Neufassung bleiben alle zentralen Regelungen materiell uneingeschränkt erhalten. Ergänzend wurde im Vollzug der bisherigen Vorschriften sichtbar gewordener Präzisierungsbedarf erledigt. Nur in zweiter Linie hat der Verordnungsgeber punktuelle Erweiterungen des Anwendungsbereiches einzelner Vorschriften vorgenommen. Zu den Ergänzungen hier einige Schlaglichter:

Die Aufzählung der Ausnahmen von der Untersagung der Öffnung von Ladengeschäften wird um einige Geschäftsbereiche erweitert. So dürfen ab sofort nicht mehr nur die Schalterräume einer Bank oder Sparkasse geöffnet sein, sondern generell auch Räumlichkeiten, in denen Bankautomaten aufgestellt sind. Vom Ladenöffnungsverbot ausgenommen sind nunmehr auch der Verkauf von Presseartikeln sowie die Geschäftsräume von Hörgeräteakustikern. Waren bisher schon Filialen der Deutschen Post AG vom Verbot der Ladenöffnung ausgenommen, gilt dies nunmehr generell für Filialen des Brief- und Versandhandels und aller Postdiensteanbieter. Gleiches gilt für Ladengeschäfte von KFZ-Werkstätten.

Unter den Bedingungen der Corona-Krise muss das Leben so gut und reibungslos wie möglich weitergehen. In diesem Kontext möchte ich Ihnen zwei Fallkonstellationen schildern, die aufzeigen, wie die gerade geschilderten gesetzlichen Einschränkungen, die inhaltlich-materiell so seit rund zwei Wochen gelten, pragmatisch umgesetzt werden.

Das erste Thema, zu dem ich mich hier äußern will und das mir sehr am Herzen liegt, weil ich hierzu immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung bekomme, ist das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung. Die Staatsregierung hat NICHT verfügt, dass Behörden den Parteiverkehr oder gar ihre Tätigkeit komplett einstellen sollen. Ganz im Gegenteil: es muss den Menschen im Freistaat selbstverständlich und gerade auch in der Krise möglich sein, wichtige Anliegen, für deren Erledigung das Handeln einer Behörde erforderlich ist, dieser vorzutragen und Bescheide zu bekommen. Dass die Behörde hierbei größtmögliche infektiologische Vorsicht walten lassen muss, ist selbstredend. Wo Onlineanträge möglich sind, sollte dieser Weg beschritten werden. Können die Dinge auch telefonisch oder auf dem Postweg erledigt werden, sollte diesen Optionen der Vorzug vor der persönlichen Vorsprache gegeben werden. Dann werden aber immer noch zahlreiche Lebenssachverhalte übrigbleiben, bei denen es dem Kunden aus persönlichen Gründen nicht möglich ist, die aufgezeigten Alternativen zu nutzen, oder es in der Natur der Sache liegt, dass eine persönliche Vorsprache erfolgen muss. So ist es nach meiner festen Überzeugung geradezu die Pflicht einer jeden Behörde, einen angemessenen Betrieb zu gewährleisten. Zumindest muss die Möglichkeit zur Vereinbarung eines zeitnahen Termins beim Bürgerservice oder bei der Fachabteilung möglich sein. Die Menschen müssen beispielsweise ein Auto an- oder abmelden können, zumal viele beruflich darauf angewiesen sind oder das Fahrzeug vielleicht aufgrund jetzt vermehrt auftretender Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit nicht mehr halten können. Berechtigte müssen Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Sozialleistungen beantragen können. Ausweisdokumente müssen beantragt oder abgeholt werden können. An- und Abmeldungen beim Einwohnermeldeamt müssen möglich sein u.v.a.m. In derlei Fällen und unter den beschriebenen Umständen ist der Gang zur Behörde stets ein triftiger Grund im Sinne der Verordnung, die Wohnung zu verlassen.

Ein Zweites: Wir haben in Bayern allein ca. 17.000 Sport- und Schützenvereine. Darüber hinaus gibt es in mindestens ebenso großer Zahl Vereine, die den unterschiedlichsten Zwecken dienen und wie im Sport größtenteils von ehrenamtlich tätigen Vorständen geführt werden. Ja, es ruht z.B. in den Sportvereinen jeglicher Spielbetrieb, Gesangvereine singen nicht und Musikkapellen spielen nicht. Das heißt aber nicht, dass sich der Vorstand nicht mehr zum Vereinsheim oder in die Geschäftsstelle begeben darf, um wichtige Erledigungen vorzunehmen. Es wird die Post zu versorgen sein, Rechnungen sind zu bezahlen oder Anträge auf Hilfsgelder zu stellen. Muss der Handlungsbevollmächtige hierfür zum Vereinsheim, zum Steuerberater oder zur Verbandsgeschäftsstelle, dann sind auch dies triftige Gründe, die Wohnung zu verlassen.

Seit heute ist die Beschaffung von medizinischem Gerät neu strukturiert. Hierzu zählt auch die Sichtung der immer zahlreicher werdenden Initiativangebote von Firmen, Handelsagenturen oder Privatpersonen, die angeben, Schutzmasken, medizinische Kittel oder Desinfektionsmittel liefern oder zumindest vermitteln zu können.

In der Feuerwehrschule Geretsried untergebracht und unter der fachlichen und politischen Verantwortung des Gesundheitsministeriums hat heute eine neu gegründete Besondere Aufbauorganisation (BAO) Beschaffung ihre Tätigkeit aufgenommen. Hier arbeiten unter einem Dach insgesamt knapp 30 Fachleute zusammen, darunter zehn Beschaffungsexperten vom THW. Die Polizei stellt ein Kontingent von 12 Mitarbeitern. Dieses setzt sich zum einen zusammen aus Polizeiverwaltungsbeamten, die in ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld auf öffentliche Vergabeverfahren zur Beschaffung polizeilicher Ausrüstung spezialisiert sind, zum anderen aus Polizeivollzugsbeamten, die Bedarfe fachlich bewerten und auf die Einhaltung von Complianceregeln achten. Hinzu treten Mitarbeiter des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die auf die Beschaffung medizinischer Geräte besonders geschult sind. Aufgabe der BAO ist es, in der mittlerweile enormen Flut der Angebote möglichst schnell die Spreu vom Weizen zu trennen und hierbei die seriösen Angebote herauszufiltern. Sodann gilt es Vergabeentscheidungen entscheidungsreif vorzubereiten und dem Gesundheitsministerium zur Freigabe vorzulegen. Daneben wird die BAO, die in der Gesamtverantwortung des Gesundheitsministeriums ein Polizeivollzugsbeamter der 4. Qualifikationsebene („höherer Dienst“) organisatorisch leitet, u.a. eine sog. Blacklist erstellen. Auf dieser werden einmal als unseriös erkannte Anbieter verzeichnet und können dann ressourcenschonend aus künftigen Beschaffungsverfahren herausgehalten werden. Soweit der Verdacht auf betrügerische Angebote besteht, wird die BAO Strafanzeige erstatten, so Innenminister Joachim Herrmann.