Update 02.12.: Entwicklung der Coronavirus-Fälle – Die 7-Tage-Inzidenz für München liegt bei 419,4 🔻

7-Tage-Inzidenz für München

In München wurden für Mittwoch, 1. Dezember, 1.586 neue Corona-Fälle (einschließlich 164 Nachmeldungen) und ein weiterer Todesfall gemeldet. Insgesamt sind in der Landeshauptstadt damit bislang 127.822 Infektionen bestätigt. In dieser Zahl enthalten sind 111.561 Personen, die bereits genesen sind, 14.766 aktuell Infizierte sowie insgesamt 1.495 Todesfälle.

Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI 419,4 (Stand 2.12.). Die nach Impfstatus differenzierte 7-Tage-Inzidenz liegt bayernweit bei den vollständig Geimpften bei 103,1 und bei den Ungeimpften bei 1.616,4 (Quelle: LGL; Stand 2.12.)

Bislang (Stand 30.11.) wurden in München insgesamt 2.143.940 Impfungen durchgeführt (1.012.084 Erst- und 956.510 Zweitimpfungen sowie 175.346 Drittimpfungen). Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Corona-Schutzimpfung allen Personen ab 12 Jahren. Die Münchner Impfquote liegt damit, bezogen auf die impffähige Bevölkerung ab 12 Jahren, bei den Erstimpfungen bei 76,7 % und bei den Zweitimpfungen bei 72,5 % (Münchner Gesamtbevölkerung 68,0 % / 64,3 %).

Die Reproduktionszahl für München liegt bei 0,79 (Stand 2.12.) – das bedeutet, dass statistisch gesehen 100 Infizierte 79 Menschen neu anstecken. Je deutlicher die Reproduktionszahl über 1 liegt, umso schneller breitet sich das Coronavirus weiter aus. Je weiter sie unter 1 sinkt, umso weniger Neuinfektionen sind zu erwarten.

Der R-Wert für München wird vom Statistischen Beratungslabor des LMU-Instituts für Statistik auf Basis eines Nowcastings ermittelt (corona.stat.uni-muenchen.de/nowcast) und beinhaltet eine statistische Unsicherheit, die von einem 95%-Konfidenzintervall abgebildet wird. Das heißt, dass Schwankungen im Rahmen dieses Konfidenzintervalls statistisch gesehen nicht signifikant sind. Für die aktuelle Reproduktionszahl von 0,79 liegt diese Spannbreite zwischen 0,74 und 0,85.

Mehr Daten, Grafiken und Erläuterungen gibt es unter muenchen.de/coronazahlen

Alle offiziellen Informationen der Stadt zur Corona-Situation unter muenchen.de/corona

 

Verschärfte Coronaregeln in Kraft:

  • So dürfen sich jetzt Ungeimpfte/Nichtgenesene nur noch höchstens zu fünft treffen mit Personen aus maximal zwei Haushalten; Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten und Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt.
  • In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt neben der FFP2-Maskenpflicht jetzt auch 3G – die Fahrgäste müssen also geimpft, genesen oder getestet sein. Ausgenommen sind Schüler*innen und Kinder unter 6 Jahren.
  • Die 2G-Regel gilt nun neben der Gastronomie, den körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungsunternehmen auch für Hochschulen und außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive. Zusätzlich gilt in der Gastronomie eine Sperrstunde ab 22 Uhr.
  • Darüber hinaus gilt 2G-Plus bei Veranstaltungen sowie für Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es dürfen maximal 25 % der Veranstaltungsstätten-Kapazität genutzt werden. Messen dürfen täglich maximal 12.500 Besucher*innen einlassen.
  • 2G auch in der Außengastronomie!!
  • Clubs, Diskotheken und Bars sowie Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind nun wieder geschlossen.
  • Auch Weihnachtsmärkte sind untersagt.
  • Im Einzelhandel gilt neben der FFP2-Maskenpflicht wieder eine Begrenzung der Kundenzahl auf eine Person pro zehn Quadratmeter.
  • Im Rahmen der 3G-Pflicht in Arbeitsstätten müssen ungeimpfte oder nichtgenesene Beschäftigte nun täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.
  • Steigt die regionale 7-Tage-Inzidenz über 1.000, wird das öffentliche Leben in dem betroffenen Hotspot weitgehend heruntergefahren („Regionaler Hotspot-Lockdown“). Dieser Hotspot-Lockdown tritt am Tag nach Bekanntgabe der Grenzwertüberschreitung in Kraft. Wird der Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, treten die Maßnahmen am Folgetag der Bekanntgabe wieder außer Kraft.