Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI heute 432,0 🔺, Landkreis 372,9 🔻 (Stand 04.12.). Sie entspricht der Anzahl der für die letzten sieben Tage neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und wird täglich vom RKI ermittelt.
Für München gilt die Inzidenzeinstufung „über 35“. (muenchen.de/corona).
Welche Corona-Regeln aktuell gelten, richtet sich nach der Krankenhaus-Ampel. Aktuell steht die bayerische Krankenhaus-Ampel auf Rot.
Verschärfte Coronaregeln:
- So dürfen sich jetzt Ungeimpfte/Nichtgenesene nur noch höchstens zu fünft treffen mit Personen aus maximal zwei Haushalten; Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten und Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt.
- In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt neben der FFP2-Maskenpflicht jetzt auch 3G – die Fahrgäste müssen also geimpft, genesen oder getestet sein. Ausgenommen sind Schüler*innen und Kinder unter 6 Jahren.
- Die 2G-Regel gilt nun neben der Gastronomie, den körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungsunternehmen auch für Hochschulen und außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive. Zusätzlich gilt in der Gastronomie eine Sperrstunde ab 22 Uhr.
- Darüber hinaus gilt 2G-Plus bei Veranstaltungen sowie für Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es dürfen maximal 25 % der Veranstaltungsstätten-Kapazität genutzt werden. Messen dürfen täglich maximal 12.500 Besucher*innen einlassen.
- 2G auch in der Außengastronomie!!
- Clubs, Diskotheken und Bars sowie Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind nun wieder geschlossen.
- Auch Weihnachtsmärkte sind untersagt.
- Im Einzelhandel gilt neben der FFP2-Maskenpflicht wieder eine Begrenzung der Kundenzahl auf eine Person pro zehn Quadratmeter.
- Im Rahmen der 3G-Pflicht in Arbeitsstätten müssen ungeimpfte oder nichtgenesene Beschäftigte nun täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.
- Steigt die regionale 7-Tage-Inzidenz über 1.000, wird das öffentliche Leben in dem betroffenen Hotspot weitgehend heruntergefahren („Regionaler Hotspot-Lockdown“). Dieser Hotspot-Lockdown tritt am Tag nach Bekanntgabe der Grenzwertüberschreitung in Kraft. Wird der Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, treten die Maßnahmen am Folgetag der Bekanntgabe wieder außer Kraft.