Update 08.02.: Einsätze der Münchner Polizei im Kontext mit der Corona-Pandemie

Polizeieinsatz
Symbolbild

Im Zeitraum von Freitag, 05.02.2021, 06:00 Uhr, bis Montag, 08.02.2021, 06:00 Uhr, gab
es eine Vielzahl von Kontrollen und Einsätzen im Zuständigkeitsbereich des
Polizeipräsidiums München (sowohl Stadt- und Landkreis München), um die Einhaltung
der aktuellen Infektionsschutzregelung zu überprüfen. Über 4.200 Kontrollen wurden in
diesem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden 415 Verstöße angezeigt. In 121 Fällen ging
es um die Ausgangssperre.

Am Freitag, 05.02.2021, gegen 23:55 Uhr, wurde dem Notruf 110 mitgeteilt, dass sich in
einem Appartement in der Zwillingstraße in Milbertshofen mehrere Personen befinden
würden, die dort laut feierten.

Drei Streifen der Polizeiinspektion 47 (Milbertshofen) fuhren zu der Adresse und trafen in
dem Appartement auf 15 Personen (aus München, Pforzheim und dem Landkreis
Fürstenfeldbruck), die dort feierten. Bei zwei Personen wurden geringe Mengen
Marihuana aufgefunden.

Alle wurden wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt und dazu
wurden die beiden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ebenfalls zur Anzeige
gebracht. Nach der Anzeigenbearbeitung mussten alle Personen die Örtlichkeit verlassen.
Am Samstag, 06.02.2021, gegen 21:10 Uhr, rief ein Zeuge beim Polizeinotruf 110 an und
er teilte mit, dass in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Schellingstraße eine
Party mit lauter Musik stattfinden würde.

Mehrere Streifen der Münchner Polizei fuhren zu der Wohnung. Die dortige Bewohnerin
gab an, dass in ihrer Wohnung keine Party stattfinden würde. Die Polizeibeamten
entdeckten jedoch Hinweise, die auf den Besuch von mehreren Personen hindeuteten.
Daraufhin sahen sie sich die Innenhöfe der dortigen Häuser an. Dort konnten dann
mehrere Personen festgestellt werden, die beim Eintreffen der Beamten die Wohnung im
ersten Stock über eine Feuerleiter, die sie vom Balkon erreichten, verlassen hatten.
Sieben Personen aus München und dem Kreis Mettmann wurden wegen Verstößen
gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt. Sie mussten danach bis auf die
Wohnungsbewohnerin die Örtlichkeit verlassen.