Update 15.10.: Eingeschränkte Kontaktdatenerhebung ab heute

Aufgrund einer Änderung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten ab heute beschränkt auf

  • Veranstaltungen ab 1.000 Personen in Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig zutrittsbeschränkten Stätten,
  • Clubs, Diskotheken, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik,
  • körpernahe Dienstleistungen und
  • Gemeinschaftsunterkünfte im Beherbergungswesen, wie z. B. Schlafsälen in Jugendherbergen oder Berghütten.