Update 18.12.: Entwicklung der Coronavirus-Fälle – Die 7-Tage-Inzidenz für München liegt bei 215,4

7-Tage-Inzidenz für München

Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI heute 215,4 🔻, Landkreis 186,7 🔻 (Stand 18.12.). Sie entspricht der Anzahl der für die letzten sieben Tage neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und wird täglich vom RKI ermittelt.

Aufgrund einer Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen ab sofort vollständig geimpfte Personen, die bereits eine länger als 14 Tage zurückliegende Auffrischimpfung („Boosterimpfung“) erhalten haben, keinen ergänzenden Test mehr vorlegen, wenn ein Zugang nach 2G-Plus geregelt ist. Beim Besuch von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen bleibt die Testpflicht auch für geboosterte Personen bestehen.

Außerdem wurde die Zugangsvoraussetzung für folgende Einrichtungen und Veranstaltungen von 2G-Plus auf 2G heruntergestuft (die maximale Auslastung von 25 % der Veranstaltungsstätten-Kapazität bleibt davon unberührt):

  • Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung
  • Öffentliche und private Veranstaltungen unter freiem Himmel (ausgenommen Sport- und Kulturveranstaltungen)
  • Zoologische und botanische Gärten
  • Gedenkstätten
  • Freizeitparks
  • Ausflugsschiffe (außerhalb des Linienverkehrs)
  • Führungen unter freiem Himmel

Darüber hinaus tritt ab Montag, 20. Dezember, eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen in Kraft: Private Zusammenkünfte, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dann auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder bis zur Vollendung von 12 Jahren und 3 Monaten sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten teilnehmen, sind davon nicht berührt. Hier gilt (außerhalb der Gastronomie) eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich.

In der Silvesternacht wird die Gastronomie-Sperrstunde ausgesetzt, Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 10 Personen sind an Silvester ab 15 Uhr bis 9 Uhr am Neujahrstag verboten. Für welche öffentlichen Straßen und Plätze dies in München konkret gelten wird, wird die Stadt in Abstimmung mit der Polizei festlegen.

Nach den Weihnachtsferien gilt ab 10. Januar auch in den Kindertagesstätten eine Testpflicht: Noch nicht eingeschulte Kinder dürfen ab Vollendung des ersten Lebensjahres an Angeboten von Kindertageseinrichtungen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Kindertagespflegestellen nur teilnehmen, wenn sie in der Einrichtung an PCR-Pooltestungen teilnehmen oder wenn ihre Sorgeberechtigten für sie drei Mal wöchentlich einen Testnachweis erbringen oder glaubhaft versichern, dass bei dem Kind vor höchstens 24 Stunden ein Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.