Update 23.4.: Aktuell kaum praktische Auswirkungen durch Notbremse-Gesetz

Das Inkrafttreten der „Notbremse“ nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz hat auf München aktuell kaum praktische Auswirkungen. Lediglich bei den körpernahen Dienstleistungen sind ab Samstag nur noch Friseure und Fußpflege geöffnet, und können, da die Münchner Inzidenz über 100 liegt, nur mit einem aktuellen negativen Coronatest besucht werden. Im Einzelhandel kann mit negativem Test weiter „Click & Meet“ genutzt werden, da München aktuell mit 148,2 unter dem neuen Grenzwert von 150 liegt. Eine Rückkehr zu „Click & Collect“ ist erst vorgeschrieben, wenn der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 150 liegen würden.

Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die bei einer Inzidenz über 100 strenger sind als im Bundesgesetz, bleiben laut Staatsregierung zumindest zunächst bestehen.

Das heißt, die Ausgangssperre tritt auch weiterhin generell um 22 Uhr in Kraft, Spazierengehen oder Joggen bis 24 Uhr ist nicht zulässig. In Schulen und Kitas ist nach wie vor bereits ab einem Inzidenzwert über 100 (nicht 165) nur mehr Distanzunterricht (außer in den Abschlussklassen) bzw. Notbetreuung möglich. Außerdem bleibt es bei der bayerischen Regelung, dass auch Buchläden, Blumenläden und Gartencenter nur „Click & Meet“ (mit negativem Test) anbieten können und der Tierpark geschlossen bleibt.