Update 27.1.: Anpassungen der Corona-Regeln

Update 27.1.: Anpassungen der Corona-Regeln

Mit der heute in Kraft getretenen neuen Fassung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten folgende Anpassungen der Corona-Regeln:

  • Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen können statt bisher 25 nun 50 Prozent ihrer Zuschauerkapazitäten nutzen.
  • Bei großen überregionalen Sport- und Kulturveranstaltungen sind 25 Prozent der Zuschauerkapazität – bis maximal 10.000 Zuschauer*innen – zugelassen.
  • Prüfungen, Meisterkurse und Fahrschulen sind nun nach 3G zugänglich
  • Minderjährige Schüler*innen können jetzt Angebote der außerschulischen Bildung im Rahmen der Jugendarbeit ohne 2G-Nachweis oder zusätzliche Tests wahrnehmen.
  • Die 2G-Regel für den Einzelhandel wurde aufgehoben, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sie bereits am 19. Januar außer Vollzug gesetzt hatte.
  • Die Regelungen für lokale Hotspots bleiben weiterhin ausgesetzt.

Im Bereich der Münchner Stadtverwaltung wird ab 1. Februar generell die 3G-Regel für den Parteiverkehr eingeführt. Ausgenommen sind Vorsorge- und Unterstützungsangebote des Gesundheits- und des Sozialreferats -> mehr Infos dazu