Update 28.4.: Anpassungen der Corona-Regeln in Kraft

Symbolbild

Seit heute sind auf Beschluss der bayerischen Staatsregierung vollständig gegen Corona geimpfte Personen ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Das heißt, sie benötigen etwa beim Friseurbesuch oder beim „Click & Meet“-Shopping auch bei einer Inzidenz über 100 keinen negativen Coronatest.

Desweiteren sind heute die Anpassungen der Corona-Regeln an das neue Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft getreten, die die Staatsregierung gestern ebenfalls beschlossen hat.

So gelten Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen wieder als Ladengeschäfte des täglichen Bedarfs und können inzidenzunabhängig ohne Terminvereinbarung und Testpflicht aufgesucht werden. Gleiches gilt für Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben und körperfernen Dienstleistungsbetrieben.

Ebenfalls inzidenzunabhängig können Autokinos öffnen.

Auch bei einer Inzidenz über 100 dürfen die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten öffnen – mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten und Besucher*innen über 6 Jahre benötigen einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test.

Außerdem dürfen bei einer Inzidenz über 100 jetzt auch Gruppen von maximal fünf Kindern unter 14 Jahren kontaktlosen Sport im Freien treiben und die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften ist zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst.

Unverändert bleiben dagegen die bayerischen Regelungen bei einer Inzidenz über 100 zur Ausgangssperre und zum Distanzunterricht an Schulen: Während der Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr ist auch das alleine Spaziergehen oder Joggen bis 24 Uhr weiter nicht erlaubt. Und auch der Übergang zum Distanzunterricht an Schulen (außer Abschlussklassen) erfolgt bereits bei einer Inzidenz über 100 und nicht erst bei 165.