
Mit der geänderten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind heute folgende Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft getreten:
- Bei Sport- und anderen Veranstaltungen gilt für die Zulassung von Zuschauer*innen jetzt generell eine Kapazitätsgrenze von 50 %. Im Kulturbereich (inklusive Kinos) liegt die Kapazitätsgrenze bei 75 %. Stehplätze sind bei allen Veranstaltungen wieder zugelassen. Maximal sind 15.000 Zuschauer*innen möglich.
- In Bädern, Thermen und Saunen genügt nun 2G als Zugangsvoraussetzung, bei körpernahen Dienstleistungen 3G. Zudem entfällt bei den körpernahen Dienstleistungen die Kontaktdatenerfassung.
- Die 22-Uhr-Sperrstunde in der Gastronomie entfällt.
- Für Messen steigt die maximal pro Tag zugelassene Besucherzahl auf 25.000.
- In der Kinderbetreuung wird bei einem positiven Fall in einer Gruppe – wie an den Schulen praktiziert – ein intensiviertes Testregime mit täglichen Tests an den darauffolgenden 5 Betreuungstagen durchgeführt. Alle negativ getesteten Kinder können weiterhin die Einrichtung besuchen. Eine Kontaktpersonenermittlung durch das Gesundheitsamt ist nicht erforderlich. Sollte ein weiterer Infektionsfall in der Gruppe auftreten, beginnt die 5-Tage-Frist des intensivierten Testregimes neu. Bei einer Häufung von Infektionsfällen (Richtwert: Abwesenheit von mehr als 20 Prozent der Kinder einer Gruppe) soll der Träger die betreffende Gruppe für 5 Wochentage schließen.