Update: Testpflicht für Kita-Kinder!

Symbolbild

Nach den Weihnachtsferien gilt auch in den Kindertagesstätten eine Testpflicht für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Sorgeberechtigte müssen für ihr Kind drei Mal wöchentlich einen Testnachweis erbringen oder glaubhaft versichern, dass bei dem Kind vor höchstens 24 Stunden ein Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.

Der erste Testnachweis muss am ersten Kita-Besuchstag nach den Weihnachtsferien erbracht werden. Weitere Informationen zur Testpflicht und das Selbsttest-Bestätigungsformular für Eltern finden sich beim Bayerischen Familienministerium (www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php#Download)

An den Schulen findet weiterhin Präsenzunterricht statt. Neu ist nach den Weihnachtsferien, dass die Testpflicht (drei Mal wöchentlich) nun für alle Schüler*innen gilt, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus.