Urteil: Dubai-Event darf nicht mit dem guten Namen des Oktoberfests werben

Oktoberfest München

Das Landgericht München I hat heute in dem Verfahren der Landeshauptstadt München gegen die Organisatoren eines Herbst-Events in Dubai, die dafür mit dem Münchner Oktoberfest geworben haben, ein Urteil gesprochen. Demnach ist es den Organisatoren künftig verboten, den Anschein zu erwecken, das Münchner Oktoberfest ziehe im Jahr 2021 nach Dubai um. Die Verwendung entsprechender Bilder und Wordings, die eine Verknüpfung zum Original suggerieren, wurde den Organisatoren durch das Gericht untersagt. Diese müssen nun jeden entsprechenden Bezug zum Münchner Oktoberfest in der Bewerbung ihrer Veranstaltung unterlassen.

Das Gericht hat unter anderem ausdrücklich klargestellt, dass die Organisatoren eines geplanten Herbst-Events in Dubai in rechtswidriger Weise den unzutreffenden Eindruck erweckt haben, das Original-Oktoberfest ziehe in diesem Jahr nach Dubai um. Genau darauf zielten die Organisatoren unter anderem mit der Werbebotschaft „Oktoberfest goes Dubai“ ab. Auf diese Weise sollten insbesondere nach der pandemiebedingten Absage des Oktoberfestes auf der Theresienwiese Schausteller und Gastronomen angelockt werden. Nach Ansicht der Stadt und des Gerichts haben die Organisatoren dadurch die dem Original entgegengebrachte Wertschätzung in unlauterer Art und Weise für sich zu nutzen versucht.

Ziel des rechtlichen Vorgehens der Landeshauptstadt München war und ist, den weltweit guten Ruf des Münchner Oktoberfestes zu schützen. Das Oktoberfest ist ein über 200 Jahre gepflegtes Kulturgut. Die Stadt veranstaltet dieses unverwechselbare Fest mit hohem finanziellen und organisatorischen Aufwand und wird daher alles dafür tun, um es als einmalige und ursprünglich Münchner Veranstaltung zu schützen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich freue mich über das Urteil, denn es gibt nur ein Original-Oktoberfest und das findet in München statt und wird keine neue Heimat in der Wüste finden.“

Der Referent für Arbeit und Wirtschaft Clemens Baumgärtner sagte nach dem Urteil: „Uns lag neben dem Schutz unseres Oktoberfests am Herzen, auch und gerade die Interessen unserer Geschäftspartner zu schützen, die auf die Marke Oktoberfest vertrauen. Das Urteil festigt unsere Position als Veranstalter des Originals und ist eine klare Warnung an alle, die versuchen, den Wert und den Kern unserer Marke für ihren eigenen Profit auszubeuten.“