Vandalismus: Steinwürfe gegen Schaukästen und S-Bahn

Vandalismus: Steinwürfe gegen Schaukästen und S-Bahn
Foto: Bundespolizei

Polizeilich eher ruhige Ostern gab es für die Münchner Bundespolizei. Die Palette angezeigter Straftaten reichte von Flaschenwurf bis Exhibitionismus und rechtsradikalem Gruß. Hohen Sachschaden richteten zwei Unbekannte bei Steinwürfen am S-Bahnhaltepunkt Geisenbrunn sowie gegen eine S-Bahn an.

Nr. 1:

Gegen 23:15 Uhr kam es am Donnerstag (1. April) am Hauptbahnhof München zu einer versuchten gefährlichen Körperverletzung mittels Flaschenwurf sowie zu Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Auf Gleis 30, geriet ein 26-jähriger Deutscher, der auf einer Sitzbank saß, mit einer vierköpfigen Personengruppe in Streit. Aus noch ungeklärten Gründen kam es zwischen dem Penzberger und einem 18-jährigen Deutschen aus der Gruppe nach verbaler Auseinandersetzung zu gegenseitigen Schlägen und Tritten. Dabei ging eine mitgeführte Bierflasche des Älteren zunächst zu Bruch und wurde von ihm dann auf Kopfhöhe in Richtung des 18-Jährigen aus Hadern geworfen. Der Wurf verfehlte diesen.

Bundespolizisten konnten den alkoholisierten 26-Jährgen vorläufig festnehmen. Trotz angelegter Handfesseln, leistete der Beschuldigte bei der Verbringung zur Dienststelle und bei der Durchsuchung Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Da der Penzberger einen freiwilligen Alkoholtest verweigerte wurde er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zunächst einer Blutentnahme zugeführt und anschließend im Gewahrsam der Bundespolizei ausgenüchtert. Gegen ihn wird von der Bundespolizei nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Nr. 2:

Am frühen Samstagmorgen (3. April) kam es am S-Bahnhaltepunkt Geisenbrunn sowie an einer S-Bahn zu mehreren Sachbeschädigungen. Bislang unbekannte Täter hatten dem Gleisbereich mehrere Schottersteine entnommen und damit Schaukästen beworfen. Dabei wurden zwei Scheiben komplett zerstört; die einer dritten Schautafel stark beschädigt. Auch eine Scheibe im Wartehaus oberhalb der Sitzbank wurde zerstört. Ein Zeuge hatte gegen 02:20 Uhr zwei Personen beobachtet, die – als sie ihn erkannten –  flüchteten.

Während der Sachverhaltsaufnahme am Bahnsteig wurde bekannt, dass ein Triebfahrzeugführer, der mit seinem Schienengefährt bei den Beamten vorbeifuhr, den Bewurf seiner S-Bahn meldete. Zwei Seitenfenster der S-Bahn wurden, ebenfalls durch Steinwürfe beschädigt, als diese sich in Geisenbrunn befand. Die Höhe der Sachschäden muss noch ermittelt werden, dürfte aber im oberen vierstelligen Bereich liegen.

Bereits im März war es zwei Mal zu derartigen Sachbeschädigungen am S-Bahnhaltepunkt und durch Vandalismus angerichteten hohen Sachschaden gekommen.

Nr. 3:

Am Samstag (3. April) entblößte ein 58-jähriger Deutscher gegen 17:30 Uhr in einer stadteinwärts fahrenden S-Bahn, auf Höhe Pasing, sein Geschlechtsteil vor mehreren Mitreisenden. Nachdem eine DB-Mitarbeiterin dies DB-Sicherheitsmitarbeitern gemeldet hatte, wurde der Unterhachinger alarmierten Bundespolizisten übergeben. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, wurde der mit 2,72 Promille erheblich Alkoholisierte auf freien Fuß belassen.

Wer sachdienliche Hinweise zum Vorfall in der S6 geben kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 089/515550-1111 bei der Münchner Bundespolizei zu melden.

Nr. 4:

Ebenfalls am Samstagnachmittag (3. April) wurde ein 45-jähriger Deutscher der Bundespolizei zugeführt. Er war gegen 17:00 Uhr von KVR-Mitarbeitern beobachtet worden, wie er am Treppenabgang Arnulfstraße uriniert hatte. Gegenüber den Stadtbediensteten verweigerte er seine Personalien und wurde deswegen zur Bundespolizei verbracht.

Auf der Dienststelle der Bundespolizei verhielt sich der in München geborene Wohnsitzlose äußerst aggressiv. Während der Abarbeitung der polizeilichen Maßnahmen hob der 45-Jährige seinen rechten Arm und rief „Heil Hitler“. Des Weiteren beleidigte und bedrohte der deutlich Alkoholisierte, der einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte, Beamte verbal. Nach Ausnüchterung konnte er die Wache am nächsten Morgen mit Strafanzeigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Bedrohung und Beleidigung wieder verlassen.