Verfolgungsjagd durch München: Polizeibeamten angefahren und geflüchtet

Polizeieinsatz
Symbolbild
Am Freitag, 23.08.2019, gegen 23.30 Uhr, befuhren ein 59jähriger Münchner mit seinem Mazda und ein 48Jähriger Münchner (Polizeibeamter in Freizeit) mit seinem Skoda die BAB A96 in stadteinwärtige Richtung.

Beide Fahrzeugführer verließen die Autobahn an der Anschlussstelle Laim und mussten dort an einer rotlichtzeigenden Ampel warten. Als diese auf Grünlicht schaltete und der 48jährige Münchner nach Meinung des nachfolgenden Mazda-Fahrers nicht sofort losfuhr, hupte der 59Jährige einmal.

Kurze Zeit später standen beide Fahrer nebeneinander an einer Auffangampel. Hierbei stieg der 59Jährige aus seinem Fahrzeug aus, eilte zum Pkw des 48Jährigen und riss dessen Fahrertür auf. Da er ihn aus dem Fahrzeug ziehen wollte, kam es zu einem Handgemenge, welches sich im Weiteren auf die Straße verlagerte.

Nachdem sich der 48jährige als Polizeibeamter zu erkennen gab, wollte der Mazda-Fahrer mit seinem Pkw die Örtlichkeit verlassen.

Der Polizeibeamte hatte im Verlaufe der Auseinandersetzung beim anderen Pkw-Fahrer jedoch deutlich Alkoholgeruch wahrgenommen und wollte eine Weiterfahrt durch Abziehen des Fahrzeugschlüssels unterbinden.

Der 59Jährige zeigte sich damit nicht einverstanden, schupste den Polizeibeamten zur Seite und setzte sich in sein Fahrzeug. Als der Polizeibeamte sich vor das Fahrzeug des Mazda-Fahrers stellte, fuhr dieser einfach los. Der Polizeibeamte wurde dadurch auf die Motorhaube aufgeladen, nach rechts abgeworfen und leicht verletzt.

Im Anschluss ergab sich eine Verfolgungsfahrt auf ca. 6 Kilometer Länge, wobei der Mazda-Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit und mehrmaligen Rotlichtverstößen auffiel.

Der Fahrer konnte letztendlich auf Höhe der Passauer Straße von mehreren Polizeistreifen angehalten werden.

Bei ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt, sein Führerschein wurde vor Ort beschlagnahmt. Das Fahrzeug wurde zudem abgeschleppt.

An beiden Fahrzeugen entstand augenscheinlich kein Sachschaden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurden bei der Verfolgungsfahrt keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder geschädigt.

Gegen den Fahrzeugführer des Mazda werden nun Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr und diversen Verkehrsordnungswidrigkeiten geführt.