Verkehrsunfallstatistik 2022 der Münchner Polizei

Das Polizeipräsidium München registrierte vergangenes Jahr insgesamt 46.913 Verkehrsunfälle. Damit verzeichnen wir zwar einen Anstieg der Gesamtzahl um 5% an Unfällen zum Vorjahr (ca. 44.000), gemessen an dem letzten Jahr vor der Pandemie, also 2019 (ca. 54.000), ist die Zahl jedoch deutlich geringer.

Im Schnitt nahm der Notruf der Münchner Polizei 2022 täglich 129 Unfallmeldungen an.

Überwiegend (26.328) handelte es sich dabei um sogenannte Kleinunfälle, bei denen lediglich Sachschäden entstanden sind und keine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit zu Grunde lag.

Die Zahl der Unfälle mit Sachschäden, denen wiederum eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit zu Grunde lag, ist um beinahe 2.000 Unfälle (auf 14.301) gesunken.

Die Anzahl der durch Verkehrsunfälle, teils schwer (695), verletzten Personen ist mit 7.368 um 10% gestiegen.

22 Menschen kamen durch 21 tödliche Verkehrsunfälle auf Münchens Straßen im Jahr 2022 ums Leben. Diese Zahl ist nahezu kongruent zu 2019, wo 21 Menschen verstarben.

Münchens Polizeivizepräsident Michael Dibowski verwies in Anbetracht von 22 Toten auf die Wichtigkeit von Verkehrssicherheitsarbeit und erinnerte an die Schicksale und den Verlust für alle Angehörigen der verstorbenen Verkehrsteilnehmer: „Wir dürfen nicht vergessen, dass die Menschen bei einem tödlichen Verkehrsunfall völlig unerwartet aus dem Leben gerissen werden. Unser primäres und langfristiges Ziel ist es nach wie vor, die Zahl der Verkehrstoten weiter zu reduzieren. Jeder Verkehrstote ist einer zu viel!“

41% aller Verkehrstoten sind Fahrrad- und Pedelecfahrer. Während 2019 acht Fahrradfahrer bei Verkehrsunfällen getötet wurden, sind es 2022 neun gewesen. In 3.475 Fällen (+8%) wurden im vergangenen Jahr Verkehrsunfälle mit einer Beteiligung von Radfahrern von der Polizei aufgenommen. Insgesamt 3.110 Radfahrer wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt, davon 343 schwer.

Der Polizeivizepräsident: „Radfahrer haben weder Gurt noch Knautschzone. Umso wichtiger ist es, einen Helm zu tragen, auch wenn es hierzu keine gesetzliche Vorschrift gibt. Durch Fahrradhelme können aber Kopfverletzungen oft vermieden oder zumindest in ihrem Ausmaß verringert werden. Meine Bitte daher: Nicht nur als Fahrradfahrer – auch wer mit dem Pedelec unterwegs ist, sollte besonders aufgrund der höheren Geschwindigkeit, zu seinem eigenen Schutz einen Fahrradhelm tragen.“

Seit 2019 ist ein immenser Zuwachs an Nutzern von E-Scootern zu verzeichnen. 2022 wurden polizeilich über 500 Verkehrsunfälle mit Beteiligung eines E-Scooters aufgenommen, das macht ca. 10 Unfälle pro Woche. Bei knapp jedem fünftem Unfall war der E-Scooter-Fahrer alkoholisiert.

Dibowski rief in Erinnerung, dass für E-Scooter die gleichen Alkoholgrenzen gelten, wie für Pkw. „Auch wenn Sie für die Nutzung eines E-Scooters keinen Führerschein benötigen, müssen Sie im Falle der Fahruntüchtigkeit neben Geldbuße auch mit einem Fahrverbot rechnen.“

Verkehrssicherheit geht alle an und kann nur gemeinsam getragen werden. Dibowski richtete daher bei seinem Fazit einen Appell an die Münchnerinnen und Münchner: „Der öffentliche Verkehrsraum ist begrenzt, während die Mobilität in ihrer Unterschiedlichkeit und ihrem Ausmaß weiter wächst. Dadurch entstehen unweigerlich Konflikte, die wir nur gemeinsam und mit Rücksichtnahme auf andere lösen können. Daher bitte ich Sie: rechnen Sie mit Fehlern anderer und verzichten Sie gegebenenfalls auf Ihr Recht. Und achten Sie auf die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer, egal wie sie unterwegs sind – mit dem Kfz, dem Rad oder zu Fuß.“