Verschärfte Schutzmaßnahmen bei Reiserückkehrern!

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Verschärfte Schutzmaßnahmen bei Reiserückkehrern: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigt verstärkte Polizeikontrollen an – Konsequente Ahndung bei Verstößen

Nachdem ab heute mit einem verstärkten Weihnachts-Rückreiseverkehr aus dem Ausland gerechnet wird, hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann appelliert, unbedingt die kürzlich verschärften Schutzmaßnahmen bei der Wiedereinreise einzuhalten. „Neben den harten Lockdown-Maßnahmen im Land müssen wir den Import von Corona-Infektionen aus dem Ausland bestmöglich eindämmen“, argumentierte Herrmann. „Um auch den Unbelehrbaren auf die Schliche zu kommen, habe ich verstärkte Kontrollen der Bayerischen Grenzpolizei angeordnet.“ Kontrollschwerpunkte werden nach Herrmanns Worten insbesondere an Tagen mit vermehrtem Rückreiseverkehr sowie an Hauptverkehrsrouten stattfinden. „Unsere Grenzpolizisten führen vor allem Stichprobenkontrollen im Rahmen der Schleierfahndung durch“, erklärte Herrmann. Wichtig ist dem Innenminister die enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, die ebenfalls verstärkt an den Grenzen sowie im grenznahen Raum kontrolliert und dabei auch auf die Einhaltung der Coronabestimmungen achtet. Herrmann machte unmissverständlich deutlich: „Die Corona-Infektionslage ist leider weiter sehr kritisch. Jeder, der gegen die Corona-Schutzmaßnahmen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen!“

Wie Herrmann weiter ausführte, finden die verstärkten Kontrollen im Grenzbereich sowie an Grenzübergängen statt, auf dem Landweg wie auch auf dem Luftweg. Der Minister wies darauf hin, dass jeder, der aus einem Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen muss, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Bayern durchgeführt wurde, oder umgehend innerhalb von 48 Stunden zum Testen gehen muss. Das Testergebnis ist dann innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Für Einreisende aus Risikogebieten gilt unabhängig von der neuen Testpflicht weiterhin die strenge Quarantänepflicht. Sie müssen sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen nach der Einreise ständig absondern. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden. Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Berufspendler oder Durchreisende, bleiben unberührt.

Informationen zu den neuen Regelungen können unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#Risikogebiete abgerufen werden. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen finden sich unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/