Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz – 23-Jähriger Polizeibeamte suspendiert

Polizeieinsatz
Symbolbild

Am Donnerstag, 25.03.21, gegen 22:00 Uhr wurde eine Zivilstreife der Münchner Polizei im Schlosspark Blutenburg auf eine Person aufmerksam, welche stark nach Marihuana roch. Bei der anschließenden Kontrolle des Verdächtigen wurde den Beamten ein Joint ausgehändigt. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln stellte sich heraus, dass es sich bei dem 23-jährigen Tatverdächtigen
um einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums München handelt.

Nach Belehrung räumte der 23-Jährige in der Befragung ein, in seiner Wohnung noch weiteres Marihuana aufzubewahren. Dies händigte er bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung aus. Gegen den Polizeibeamten wurde am nächsten Tag durch die Disziplinarbehörde des PP München ein Disziplinarverfahren eingeleitet und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen (Suspendierung). Die Sachbearbeitung bezüglich des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (Besitz einer geringen Menge Marihuana) erfolgt durch das Kriminalfachdezernat 11.