Versuchtes Tötungsdelikt in Pasinger Bordellbetrieb

Symbolbild

In den Morgenstunden des Samstag, 17.08.2019 kam es in einem Bordellbetrieb in Pasing
zu einer Auseinandersetzung zwischen einer Gästegruppe, dort arbeitenden Angestellten
und dem Betreiber. Ein 29-jähriger Rumäne, begann in stark alkoholisiertem Zustand eine
Angestellte verbal zu beleidigen und anzuspucken. Als weitere Angestellte und Gäste
schlichtend eingriffen, entwickelte sich zwischen allen Beteiligten ein Handgemenge, das
sich schließlich in den Außenbereich vor den Club verlagerte. Im Zuge der
Auseinandersetzungen wurden hierbei unter anderem auch Zaunlatten und ein Metallrohr
als Schlaggegenstände eingesetzt.

Nach Eintreffen der Polizei hatten sich die meisten Beteiligten wieder vom Tatort entfernt,
wobei ein 24-Jähriger aus der Gästegruppe bewusstlos und mit massiven
Kopfverletzungen am Tatort aufgefunden wurde. Durch um-fangreiche und intensive
Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen der polizeilichen Erstzugriffskräfte im Nahbereich
konnten jedoch die Personalien von nahezu allen Beteiligten festgestellt werden.
Der 24-Jährige kam stationär in ein Münchner Klinikum und musste wegen einer schweren Schädel-Hirn-Verletzung notoperiert werden. Inzwischen befindet er sich außer
Lebensgefahr.

Aufgrund der ersten Erkenntnisse vor Ort bestand der Verdacht, dass der 39-jährige
Clubbetreiber für die schweren Verletzungen des 24-Jährigen verantwortlich wäre, weshalb er vorläufig festgenommen wurde.

Weitere Ermittlungen der Mordkommission bestätigten eine Tatbeteiligung des
Clubbesitzers an der allgemeinen Auseinandersetzung, entlasteten diesen jedoch
hinsichtlich der Kopfverletzungen des 24-jährigen. Dieser hatte die Verletzungen durch
massive Tritte gegen den Kopf durch einen anderen bis dato unbekannten Täter erlitten.
Der Clubbesitzer wurde daraufhin nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft noch am
Samstag, 17.08.2019 aus der Haft entlassen.

Neben weiteren Ermittlungsmaßnahmen führten die Auswertungen der Videoaufzeichnungen des Bordellbetriebs im Abgleich mit den festgestellten Personalien
des Erstzugriffs zur Identifizierung des 49-jährigen rumänischen Beschuldigten. Nachdem
dieser in Deutschland keinen Wohnsitz gemeldet hatte, wurde am Mittwoch, 21.08.2019
das Kommissariat 101 (Personenfahndung) um Unterstützung ersucht. Diese konnten bereits am Nachmittag des Mittwoch, 21.08.2019 den Beschuldigten antreffen und
vorläufig festnehmen. In seiner Vernehmung durch die Mordkommission zeigte sich der
Beschuldigte weitgehend geständig.

Die Staatsanwaltschaft München I stellte am Donnerstag, 22.08.2019 Haftbefehlsantrag
wegen versuchten Totschlags. Die Entscheidung des zuständigen Ermittlungsrichters wird
noch im Laufe des Tages erwartet.

Umfangreiche Ermittlungen zu den einzelnen Tatbeiträgen sind noch erforderlich. Diese
werden durch die Mordkommission des Polizeipräsidiums München geführt.