Vogelgrippe: Umgang mit toten Wildvögeln

Bei einer toten Graugans, die am vergangenen Donnerstagabend am Ufer des Hinterbrühler Sees aufgefunden wurde, ist der Vogelgrippe-Erreger H5N8 festgestellt worden. Das haben zunächst ein Schnelltest am Labor des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim und anschließend auch eine ausführliche Untersuchung am Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald ergeben. Hunde und Katzen sollen im Uferbereich aller Gewässer in München nicht frei laufen gelassen werden, um einen direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden. Durch Beschnuppern könnten die Haustiere den Erreger weiter verschleppen. Die Viren können auch über Ausscheidungen, Fahrzeuge, Personen, Futter oder Wasser übertragen werden. Die Vogelgrippe wird durch Influenzaviren verursacht, die besonders den Verdauungstrakt von Geflügel und Wildvögeln befallen. Es handelt sich also um eine Tierseuche. Infektionen von Menschen mit dem H5N8-Virus sind weltweit bislang nicht nachgewiesen. Das Referat für Gesundheit und Umwelt rät dennoch, tote Vögel nicht anzufassen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, einen Fund dem Städtischen Veterinäramt telefonisch unter 233 – 36 313 zu melden.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat am 18. November eine Weisung für Bayerische Behörden zur Anordnung einer allgemeinen Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel erlassen. Das KVR hat am selben Tag dazu für die Landeshauptstadt eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die auch für Hobbyhalter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) gilt. Sie gilt zunächst auf unbestimmte Zeit. Auch das Durchführen von Geflügelausstellungen, -märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

Alle Geflügelhalter im Bereich der Landeshauptstadt München, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, müssen die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Städtischen Veterinäramt melden. Nähere Informationen zur Vogelgrippe und den Maßnahmen des KVR gibt es unter http://bit.ly/2gENcj9.