Vollendete Betrugsfälle durch Nachrichten über Messenger-Dienst

Betrug durch Nachricht über Messenger-Dienst

Fall 1:

Im Zeitraum von Mittwoch, 11.05.2022, 18:50 Uhr, bis Donnerstag, 12.05.2022, 18:15 Uhr wurde eine 61-Jährige mit Wohnsitz im Landkreis München durch einen, nach derzeitigem Ermittlungsstand, unbekannten Täter mittels eines Messenger-Dienstes auf ihrem Mobiltelefon kontaktiert. Dabei gab sich der Täter als Sohn der 61-Jährigen aus und bat um die Überweisung ausstehender Rechnungen aufgrund einer finanziellen Notlage.

Mittels mehrerer Überweisungen zahlte die 61-Jährige Beträge in einem niedrigen fünfstelligen Gesamtwert. Nach dem die 61-Jährige den Betrug bemerkte, wandte sie sich an die örtliche Polizeiinspektion und erstattete eine Anzeige.

Fall 2:

Am Donnerstag, 12.05.2022, gegen 16:00 Uhr, kontaktierte ein, nach derzeitigen Ermittlungen, unbekannter Täter einen über 80-Jährigen mit Wohnsitz in München per Messenger-Dienst auf dessen Mobiltelefon und gab sich als dessen Tochter aus, die in einer Notlage sei. Im weiteren Verlauf forderte der unbekannte Täter aufgrund dieser Notlage den Mann auf, mehrere Überweisungen zu tätigen.

Dies tat er in zwei Fällen und überwies einen mittleren vierstelligen Betrag. Da sich im weiteren Verlauf die echte Tochter meldete, fiel der Betrug auf. Daraufhin meldete sich der über 80-Jährige bei der Polizei.

Die weiteren Ermittlungen in diesen Fällen werden durch das Kommissariat 77 (Betrugsdelikte) geführt.

Präventionshinweis
Die Polizei München warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche. Unbekannte Täter nehmen hierbei Kontakt über Messenger-Dienste auf und geben sich als Angehörige aus. Dabei wird regelmäßig angegeben, dass die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit der Angehörigen sei. Im Anschluss wird die Überweisung von Geldbeträgen erbeten, da man sich in einer Notlage befinde.

Bedenken Sie, dass der konkrete Textinhalt abweichen kann.

Verhaltenshinweis:

  • Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihren Angehörigen oder kontaktieren Sie diese unter der „alten“ Nummer. Sollten Sie Zweifel an der Identität haben, kontaktieren Sie die Polizei.
  • Tätigen Sie keine Überweisung nur auf Grund eines Chatverlaufs.
  • Sichern Sie ggf. den Chatverlauf durch Screenshots, da die entsprechenden Nachrichten in der Regel im Nachgang durch die unbekannten Täter gelöscht werden und geben Sie keine weiteren persönlichen Daten preis

Link zur Präventionsseite des Polizeipräsidiums München