Vollendeter Trickbetrug durch falsche Polizeibeamte in Pasing

Symbolbild
Seit Sonntag, 28.10.2018, um 22.00 Uhr, wurde ein über 70-jähriger Münchner über einen Zeitraum von etwa einer Woche mehrfach durch unbekannte vorgebliche Polizeibeamte Namens „Bader“ und „Schmid“ in seiner Wohnung im Bereich der Atterseestraße telefonisch kontaktiert.

Die vermeintlichen Polizeibeamten gaben an, dass bei einem festgenommenen Einbrecher eine handschriftliche Notiz mit den Daten des Münchners aufgefunden worden wäre und deshalb seine Wertsachen zur Sicherung des Eigentums ihnen übergeben werden müssten.

Der Rentner hob daraufhin Geld bei seiner Bank ab und erwarb letztendlich Gold im Wert von mehreren Zehntausend Euro. Dieses hinterlegte er am Nachmittag des Montag, 05.11.2018, nach telefonischer Aufforderung in einer mintgrünen Badetasche, nahe seines Wohnanwesens.

Auch nach der erfolgten Abholung, hielten die Unbekannten zunächst den telefonischen Kontakt zu dem Senior aufrecht.

Da dieser jedoch am Folgetag unter der ihm genannten Rufnummer niemanden erreichen konnte, rief er beim Notruf 110 an. Daraufhin wurden die Ermittlungen von der Münchner Kriminalpolizei übernommen.

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise zum Vorfall im Bereich der Atterseestraße bzw. Beobachtungen hinsichtlich der mintgrünen Badetasche geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kriminalfachdezernat 3, AG-Phänomene, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden fast immer den Trick, dass sie die Angerufenen über vermeintliche Einbrüche in der Nachbarschaft informieren. Sie behaupten, dass sie deshalb in der Wohnung mögliche Geld- bzw. Schmuckbestände kontrollieren müssten.

Vergewissern Sie sich bitte durch einen Rückruf bei einer Polizeidienststelle, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handeln könnte. Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung, die sich nicht eindeutig legitimieren können.

Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.

Machen Sie am Telefon niemals Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse und teilen Sie keine Bankverbindungsdaten mit.