Vollstreckungshaftbefehle am laufenden Band Bundespolizei vollstreckt Geld- und Freiheitsstrafen

Foto: Bundespolizei

München, 24.03.2017. Am Donnerstag (23. März) vollstreckte die Bundespolizei München innerhalb weniger Stunden drei offene Haftbefehle.

Zunächst wurde gegen Mittag ein 22-jähriger Somalier mit seinem offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vom 8. März wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen konfrontiert. Dieser lautete auf eine Geldstrafe i.H.v. 630 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafe von 56 Tagen. Da der in einer Asylunterkunft Lebende den Betrag durch eine Eigenleistung von 250 Euro und den Rest durch die Hilfe von mehreren Freunden aufbringen konnte, musste er die Streife nicht in die Justizvollzugsanstalt begleiten.

Am Nachmittag hingegen blieb einem 22-jährigen Nigerianer nichts anders übrig, als „seine Tasche zu packen“. Auch er sollte, ausgehend von der Staatsanwaltschaft München II, für den Straftatbestand der unerlaubten Einreise eine Geldstrafe von 660 Euro begleichen. Da ihm das jedoch nicht möglich war, musste er die angesetzte Ersatzfreiheitsstrafe von 59 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim umgehend antreten.

Und weil „alle guten Dinge drei“ sind, wurde im Rahmen einer Personenkontrolle noch ein weiterer Haftbefehl festgestellt. Ein 38-jähriger Pole wurde von der Staatsanwaltschaft München I wegen Erschleichen von Leistungen gesucht. Er hatte Glück, denn sein Bekannter konnte den vom Polen geforderten Betrag über 378,50 Euro beibringen und diesen damit vor 20 Tagen in den Händen der Justiz bewahren.