Waffenrecht: Gesetz zur besseren Überprüfung von Waffenbesitzern

Waffenrecht: Gesetz zur besseren Überprüfung von Waffenbesitzern
Symbolbild

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf wird sichergestellt, dass Antragsteller und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse noch gründlicher auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft werden.

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten und psychisch Kranken. Wir sorgen dafür, dass die für diese Entscheidung zuständigen Behörden besser zusammenarbeiten. Wir stellen damit sicher, dass alle Waffenbesitzer in Deutschland zuverlässig sind und unser Land wieder ein Stück sicherer wird. Damit stärken wir aber auch das Vertrauen in die vielen legalen Waffenbesitzer, die rechtmäßig ihrem Sport oder der Jagd nachgehen.“

Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird bereits jetzt unter anderem festgestellt, ob eine Person vorbestraft ist oder durch extremistische Aktivitäten aufgefallen ist. Der Entwurf sieht nun zusätzlich vor, dass Waffenbehörden bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung die örtliche Polizeidienststelle, das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt einbeziehen müssen. Zudem sind künftig auch Abfragen bei den Gesundheitsbehörden im Hinblick auf die körperliche und psychische Eignung der Waffenbesitzer vorgesehen.

Zweifel an der Zuverlässigkeit bzw. Eignung können zum Entzug der Waffe-nerlaubnis führen. Erfahren diese Behörden nachträglich von relevanten Tatsachen über Waffenbesitzer, müssen sie die Waffenbehörde künftig unverzüglich informieren.

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist der Anschlag von Hanau im Februar 2020, bei dem ein psychisch schwer gestörter Rechtsextremist zehn Menschen erschossen, weitere verletzt und anschließend Selbstmord begangen hatte. In der Folge hat eine Arbeitsgruppe aus Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder verschiedene Änderungen des Waffengesetzes empfohlen, die mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf umgesetzt werden sollen.