Wahl der Seniorenvertretung: Bewerbungen bis 28. Februar

Wahl der Seniorenvertretung: Bewerbungen bis 28. Februar

Am 28. Februar endet die Frist, sich als Kandidatin oder Kandidat für die Wahl der 12. Münchner Seniorenvertretung zu bewerben. Kandidieren können alle, die am Wahltag (26. Juni 2022) das 60. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 26. Dezember 2021 ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind. Stadtweit können für die kommende Wahlperiode 186 Personen in die Seniorenvertretung gewählt werden. Die Wahlperiode dauert vier Jahre und beginnt im September 2022.

Bürgermeisterin Verena Dietl: „Wenn Sie Freude daran haben, die gesellschaftlichen Strukturen für ältere Menschen mitzugestalten und sich für die Interessen der Münchner Stadtgesellschaft einzusetzen, sind Sie als Kandidat*in für die Seniorenvertretung, die eine wichtige Anlaufstelle für Senior*innen in den Stadtbezirken darstellt, herzlich willkommen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich vorstellen können, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen.“

Seniorenvertreter*innen kümmern sich um die Belange und Bedürfnisse der älteren Mitbürger*innen, wie zum Beispiel um Barrierefreiheit im Alltag, Altersarmut oder Umgang mit Krankheit im Alter, und tragen diese an den Stadtrat oder die Behörden heran. In ihrer beratenden und interaktiven Funktion bieten Seniorenvertreter*innen regelmäßige Sprechstunden über Hilfsangebote für ältere Menschen an, sie organisieren kulturelle und soziale Veranstaltungen, wie zum Beispiel Ausstellungen oder Vorträge, oder sie unterstützen ältere Menschen im Alltag mit Angeboten wie Computerkursen. Dabei sind im Umgang mit den Corona-Maßnahmen Kreativität und Flexibilität gefragt.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Der Anteil der älter werdenden Bevölkerung in München ist in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen und wird auch zukünftig weiter wachsen. Viele Ältere können sich die hohen Mieten und Lebenshaltungskosten in München nicht mehr leisten und sind verstärkt auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Wir brauchen daher dringend Fürsprecher*innen, die sich für die Anliegen der Senior*innen einsetzen.“

Kandidieren können auch Bürger*innen, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. Die Kandidatur ist nur im Stadtbezirk des Hauptwohnsitzes möglich. Bei erstmaliger Kandidatur muss der Wahlvorschlag von mindestens 10 Bürger*innen aus dem eigenen Stadtbezirk unterstützt werden. Die Kandidatin oder der Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl im Stadtbezirk wird Mitglied im Seniorenbeirat, dem zentralen Beratungs- und Beschlussorgan der Seniorenvertretung. Für die besonderen Belange der ausländischen Senior*innen im gesamten Stadtgebiet werden bis zu sechs zusätzliche Mitglieder in den Seniorenbeirat gewählt.

Bewerbungsunterlagen sind bei folgenden Stellen erhältlich:
– Sozialreferat, Abteilung Altenhilfe und Pflege, St.-Martin-Straße 53, Infothek im EG, Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr
– Geschäftsstelle des Seniorenbeirates, Burgstraße 4, Zimmer 105, Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr, Telefon 233 -21166 und -21167
– in allen Alten- und Service-Zentren (www.muenchen.de/asz)
– in der Stadtinformation im Rathaus am Marienplatz
Der Wahlvorschlag kann per Post geschickt werden an:
– Geschäftsstelle des Seniorenbeirats, Burgstraße 4, 80331 München, Zimmer 105
– Sozialreferat, Abteilung Altenhilfe und Pflege, St.-Martin-Straße 53, 81669 München
Der Wahlvorschlag kann auch persönlich abgegeben werden in der
– Geschäftsstelle des Seniorenbeirats, Burgstraße 4, 80331 München, Zimmer 105, Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr

Die Unterlagen müssen spätestens am 28. Februar 2022 um 24 Uhr vorliegen.
Achtung: Der Poststempel gilt nicht.

Am 28. Februar besteht zudem die Möglichkeit, die Unterlagen in den Sonderbriefkasten im Rathaus (Rathauspforte am Marienplarz, Eingang Fischbrunnen) bis 24 Uhr einzuwerfen.
Weitere Informationen zur Kandidatur befinden sich auch auf der Internetseite unter http://www.muenchen.de/seniorenvertretung.