Warnhinweis: Mehrere Betrugsdelikte durch falsche Gewinnversprechen

Symbolbild

Seit Anfang November wurden im Bereich des Polizeipräsidiums München mehrere Fälle von Betrugsdelikten im Zusammenhang mit Glückspielteilnahmen bzw. falschen Gewinnversprechen angezeigt.

Bei Anrufen wurden die Gesprächsteilnehmer über den angeblichen Gewinn eines hohen Geldbetrages informiert. Vor der Auszahlung würden jedoch Kosten, z.B. für einen Notar, den Transport, Kontogebühren oder auch Steuern, anfallen. Diese müssten von den Geschädigten durch Überweisung auf in- und ausländische Konten unter Inanspruchnahme von Anbietern für Bargeldtransfers (Western Union, Money Gram …), oder auch durch Bezahl-Code-Systeme (Cashcards, Paysafe oder Amazone …), beglichen werden.

Nachdem die Geschädigten nach einer geleisteten Zahlung von einer Erhöhung des Gewinnes informiert wurden, überwiesen sie vereinzelt Beträge von mehreren tausend Euro. Zudem wurden Sachverhalte bekannt, bei denen jeweils Bezug auf zurückliegende Strafanzeigen genommen wurde, die die Geschädigten gestellt hatten. Diese wurden aufgefordert, für angeblich anstehende Festnahmen von Tatbeteiligten in der Türkei, jeweils mehrere tausend Euro zu überweisen.

Die Münchner Polizei warnt davor, in Zusammenhang mit angekündigten Gewinnen keinesfalls finanzielle Vorleistungen zu erbringen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Polizei nicht zu Zahlungen bzw. Überweisungen zur Durchführung von Festnahmen im In- oder Ausland auffordern würde.

Fall 1:
Am Montag, 09.10.2017, gegen 11.00 Uhr, wurde eine 77-jährige Rentnerin aus München von zwei bislang unbekannten Anrufern kontaktiert und ihr wurde mitgeteilt, dass sie bei einem Preisausschreiben den zweiten Platz belegt hätte.

Die angeblichen Notare gaben an, dass sie nun über Hunderttausend Euro gewonnen hätte und forderten die Frau auf, zwei Überweisungen in Gesamthöhe von mehreren Tausend Euro zu veranlassen, um Gebühren zu zahlen.

Die Rentnerin überwies die Beträge per Western Union und die Beträge wurden in die Türkei transferiert.

Fall 2:
Am Montag, 16.10.2017, erhielt eine 81-jährige Rentnerin einen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten. Dieser teilte ihr mit, dass bei der Festnahme einer Einbrecherbande ein Zettel mit ihrer Adresse und ihrem Namen aufgefunden worden wäre. Sie wurde um Mitwirkung bei der Festnahme eines weiteren Täters in der Türkei gebeten und sollte zweimal einen Betrag von über tausend Euro in die Türkei überweisen.

Auch dieses Geld wurde dann über Western Union transferiert.

Fall 3:
Am Dienstag, 24.10.2017, gegen 11.00 Uhr, erhielt ein 70-jähriger Rentner ebenfalls einen Anruf eines angeblichen Polizeibeamten. Dieser bezog sich auf eine Strafanzeige, die der Mann im Jahr 2014 erstattet hatte, weil er Opfer eines Betrugs wurde.

Der Polizeibeamte teilte weiter mit, dass es bereits zu Festnahmen gekommen sei und er nun dazu beitragen könnte, dass in der Türkei ein weiterer Täter festgenommen werden kann. Er wurde deshalb aufgefordert, einen Betrag von mehreren Tausend Euro via Money Gram in die Türkei zu überweisen.

Als er aufgefordert wurde, den gleichen Betrag noch einmal zu überweisen, wurde er misstrauisch und erstattete Anzeige.

Fall 4:
Am Donnerstag, 30.11.2017, gegen 13.30 Uhr, rief ein angeblicher Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei einen 84-jährigen Rentner an und teilte ihm mit, dass er für mehrere Jahre Mitgliedsbeiträge für eine Gewinnspielmitgliedschaft nicht gezahlt hätte. Er wurde aufgefordert einen vierstelligen Betrag zu entrichten, um eine außergerichtliche Einigung zu erwirken.

Der 84-Jährige überwies gutgläubig den Betrag.

Fall 5:
Im Mai 2017 wurde einem 67-jährigen Rentner mitgeteilt, dass er noch Rechnungen aus Glückspielverträgen aus den vorangegangenen Jahren begleichen müsse. Er wurde aufgefordert einen Betrag von mehreren Tausend Euro zu überweisen, da ihm sonst ein Inkassoverfahren drohen würde.

Kurze Zeit später erhielt der Mann einen weiteren Anruf, dass er nun bei einem Gewinnspiel 250.000 Euro gewonnen hätte. Vor Auszahlung des Gewinns wären jedoch Gebühren in Höhe eines vierstelligen Betrages fällig. Im weiteren Verlauf wurden dann zusätzliche Kosten für Steuern, der Verwahrung sowie dem Transport der Gewinnsumme eingefordert.

Der Rentner überwies die Beträge, sowohl auf deutsche, als auch auf türkische Konten.