Was bedeutet die erste Musterfeststellungsklage für betroffene Autobesitzer?

Musterfeststellungsklage

Am heutigen Tag hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC die erste Musterfeststellungsklage eingereicht. Im Rahmen der Klage gegen die Volkswagen AG soll festgestellt werden, dass VW den Verbrauchern grundsätzlich Schadenersatz schuldet, der durch die Manipulation der Motorsoftware entstanden ist.

Der Klage anschließen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 (Hubraum: 1,2, 1,6, 2,0 Liter). In diesen Fahrzeugen wurde eine illegale Abschalteinrichtung verwendet, was zum Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) oder einer vergleichbaren europäischen Genehmigungsbehörde geführt hat.

Aktuell besteht für potenzielle Unterzeichner noch kein Handlungsbedarf, das Klageregister wird voraussichtlich Mitte November 2018 eröffnet. Eintragungen sind erst ab diesem Zeitpunkt möglich – kostenlos und ohne Anwaltszwang. Durch eine Anmeldung im Klageregister können Betroffene verhindern, dass ihre Ansprüche verjähren. Die Musterklage kann nur dann geführt werden, wenn sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 betroffene Verbraucher anmelden.

Wichtig: In der Musterfeststellungsklage geht es nicht um Ansprüche Einzelner, sondern um deren grundlegende Voraussetzungen, also ob z.B. VW unrechtmäßig gehandelt hat. Das heißt: Im Verfahren wird nicht die Auszahlung des Schadenersatzes an die einzelnen Betroffenen geklärt. Dies kann entweder durch einen Vergleich zwischen den Parteien geregelt werden oder – nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens – durch individuelle Klagen der Betroffenen selbst.

Weitere Informationen und FAQs zur Musterfeststellungsklage sowie zur Dieselproblematik allgemein gibt es unter: adac.de/musterfeststellungsklage oder unter musterfeststellungsklagen.de