Weitere 6 Monate Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze

Grenzkontrollen
Symbolbild

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat nach sorgfältiger Abwägung und in Abstimmung mit der Republik Österreich entschieden, die vorübergehen-den Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze auf Grundlage der Art. 25 bis 27 des Schengener Grenzkodexes mit Wirkung zum 12. November 2020 für weitere sechs Monate anzuordnen. Die Grenzkontrol-len erfolgen aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen.

Ein entsprechendes Notifizierungsschreiben wurde an die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten versandt.