Weiterhin intensive Kontrollen durch Bayerische Grenzpolizei an den Grenzen zu Tschechien und Österreich

Quelle: Bundespolizei

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Weiterhin intensive Kontrollen durch Bayerische Grenzpolizei an den Grenzen zu Tschechien und Österreich – Testnachweis und Anmeldung weiterhin erforderlich – Dank an Bundespolizei

„An den Grenzen zu Österreich und Tschechien wird es auch weiterhin verstärkte Kontrollen durch die Bayerische Grenzpolizei geben“, kündigte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann an und ergänzte „Hieran ändert auch die neue Einstufung dieser Länder nichts.“ Der Bund hatte zum 28. März 2021 Tschechien zu einem Hochinzidenzgebiet und Tirol zu einem Risikogebiet heruntergestuft. (beides vorher Virusvarianten-Gebiete). Herrmann begrüßte, dass das Bundesinnenministerium die stationären Grenzkontrollen zu Tschechien vom 1. bis 14. April 2021 neu angeordnet hat, denn die Infektionszahlen seien in unserem Nachbarland nach wie vor sehr hoch. „Auch wenn der Bund die pandemiebedingten stationären Grenzkontrollen zu Tirol nicht mehr verlängert, wird die Bayerische Grenzpolizei im Rahmen der Schleierfahndung an der gesamten Grenze zu Österreich weiterhin stark präsent sein“, sagte der Minister. Die Beamten kontrollieren dabei insbesondere die Einhaltung der Corona-Testpflicht und auch die Beachtung der Digitalen Einreiseanmeldung.

Sowohl bei der Einreise aus Österreich als auch aus Tschechien muss bei Grenzübertritt immer eine Digitale Einreiseanmeldung vorliegen. Weiterhin ist grundsätzlich der Nachweis eines negativen Corona-Tests erforderlich. Bei der Einreise aus Tschechien muss dieser bereits beim Grenzübertritt vorliegen, bei der Einreise aus Österreich ist es ausreichend, wenn der Corona-Testnachweis bis zu 48 Stunden nach der Einreise vorliegt. Bei der Einreise aus Tirol gilt die Pflicht, einen negativen Testnachweis bereits bei der Einreise vorzulegen, für alle Reisenden, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben. Dabei ist stets die Einstufung eines Gebiets zum Zeitpunkt des jeweiligen Aufenthalts ausschlaggebend. Ein Nachholen des Tests innerhalb von 48 Stunden ist dabei nicht möglich. Die verschärften Einreisebedingungen für die ehemaligen Virusvarianten-Gebiete Tschechien und Tirol gelten längstens bis Ablauf des 5. Aprils fort.

Die weiteren Einreisebeschränkungen im Rahmen der pandemiebedingten Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich sind weggefallen. Laut Herrmann ist die Kontrolle an den Grenzen und im grenznahen Raum dennoch besonders wichtig, um die Weiterverbreitung von Corona-Infektionen und insbesondere die neuen Mutationen zu verhindern: „Daher bin ich sehr dankbar, dass auch die Bundespolizei weiterhin Kontrollen durchführt. Die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei ist hervorragend.“

Auch an den Flughäfen Nürnberg und Memmingen kontrolliert die Bayerische Grenzpolizei die ankommenden Passagiere im Hinblick auf die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Vorschriften. Schwerpunkt der Kontrollen stellt auch hier die Überprüfung des ausnahmslos erforderlichen negativen Corona-Tests dar.