
Bei der Kinderlähmung (Poliomyelitis, kurz Polio) handelt es sich um eine Viruserkrankung, die schwere Lähmungen unter anderem an Beinen, Armen und Atmungsorganen verursachen und zu bleibenden Schäden führen kann. In besonders schweren Fällen kann sie tödlich verlaufen. Betroffen sind oftmals Kinder unter fünf Jahren. Aber auch Erwachsene können erkranken, insbesondere wenn sie nicht geimpft sind oder ein geschwächtes Immunsystem haben.
Anlässlich des Welt-Polio-Tags am 24. Oktober ruft Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek alle Münchner*innen dazu auf, den Impfschutz gegen die Kinderlähmung zu überprüfen: „Kinderlähmung ist weltweit noch immer nicht vollständig besiegt, kann aber durch Impfungen wirksam verhindert werden. Gerade wer in ein Polio-Risikogebiet reist, sollte in jedem Fall seinen Impfschutz prüfen und diesen gegebenenfalls auffrischen lassen. Säuglinge sollten ab dem Alter von zwei Monaten eine Grundimmunisierung gegen Polio erhalten. Auch Personen, die berufliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko ausüben, insbesondere in medizinischen Berufen, sollten einen vollständigen Polio-Impfschutz besitzen, gegebenenfalls ist eine Auffrischung nötig. Ich rate allen Münchner*innen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zu einem vollständigen Impfschutz gegen diese sehr ansteckende und schwerwiegende Krankheit.“
Dank umfangreicher Impfkampagnen gibt es in vielen Ländern inzwischen keine Kinderlähmung mehr. So gilt Deutschland ebenso wie ganz Europa zwar mittlerweile als poliofrei – dennoch besteht weiterhin die Gefahr einer Ansteckung durch eingeschleppte Fälle oder bei Reisen in nach wie vor betroffene Gebiete.
Die Grundimmunisierung beginnt bei Säuglingen ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat. Um einen langanhaltenden Impfschutz zu erzielen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), nach der vollständigen Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung im Alter von neun bis 16 Jahren. Wurde die Grundimmunisierung erst im Erwachsenenalter durchgeführt, so sollte eine einmalige Auffrischimpfung in einem Mindestabstand von zehn Jahren nach der letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Bei speziellen Indikationen wie berufliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko sind gegebenenfalls Auffrischimpfungen notwendig. Die Impfung gegen die Kinderlähmung wird zumeist als Kombinationsimpfstoff gegeben, es gibt sie aber auch als Einzelimpfstoff. Bei Personen, die sich gemäß den Empfehlungen der STIKO impfen lassen, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten. Alle anderen sollten nachfragen, ob die Kasse die Impfung erstattet.
Das Gesundheitsreferat bietet über seine Impfberatungsstelle Aufklärung bei allen Fragen rund um den Impfschutz an. Diese ist montags bis freitags von 11 bis 12 Uhr unter der Telefon 233-66907 zu erreichen. Impfungen können in der zuständigen Haus- beziehungsweise Kinderarztpraxis, aber auch in der Impfstelle des Gesundheitsreferates durchgeführt werden. Eine Terminvereinbarung dort kann unter Telefon 233-66912 (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich Montag bis Donnerstag von 13 bis 15 Uhr) erfolgen.
Weitere Informationen unter www.muenchen.de/impfen.








