Zehn Jahre Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Über 62 Millionen Deutsche haben den Personalausweis mit dem Chip.
BM Seehofer: Online-Ausweis im Smartphone kommt

Am 1. November 2010 wurde der Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Mit dem Chip in der Ausweiskarte wurde vor zehn Jahren erst-mals das sichere elektronische Ausweisen im Internet ermöglicht, das mit fortschreitender Digitalisierung zunehmend wichtiger wird. Das hat sich vor allem in diesem Jahr gezeigt: Von Februar bis August wurden 250 Prozent mehr Nutzungen des Online-Ausweises registriert.

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Elterngeld, BAföG, Kfz-Zulassung – all das kann man bereits mit dem elektronischen Personalausweis beantragen. Und wir arbeiten zusammen mit der Wirtschaft daran, dass der Online-Aus-weis künftig noch breiter eingesetzt werden kann. Damit seine Verwendung so alltäglich wird wie das Smartphone, vereinfachen wir das Ausweisen im Inter-net – und zwar ohne Abstriche bei der Sicherheit: Jeder Bürger wird den On-line-Ausweis künftig direkt im Smartphone speichern können.“

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) arbeitet ge-meinsam mit Partnern daran, dass Bürgerinnen und Bürger im nächsten Jahr ihren Online-Ausweis direkt auf dem eigenen Smartphone speichern kön-nen. War bis 2017 für das Online-Ausweisen ein Kartenleser nötig, reichen inzwischen ein modernes Smartphone (Android, iOS) und eine App, zum Beispiel die AusweisApp2. Mit Smartphone und Ausweiskarte klappt das On-line-Ausweisen heute innerhalb von Sekunden. Noch ist die Ausweiskarte dazu nötig. In Zukunft geht das Online-Ausweisen dann direkt im Gerät– ohne die Ausweiskarte.

Die Anwendungsmöglichkeiten für den Online-Ausweis nehmen rasch zu. Das liegt vor allem daran, dass immer mehr Leistungen der Behörden online genutzt werden können. Daran arbeiten Bund und Länder gemeinsam auf Basis des Onlinezugangsgesetzes. Heute können zum Beispiel Elterngeld, BAföG, Leistungen aus dem Kfz-Zulassungswesen oder Corona-Überbrü-ckungsgeld vollständig digital mit dem Online-Ausweis beantragt werden.
Für die gesetzeskonforme Kunden-Identifizierung bieten auch immer mehr Unternehmen das Online-Ausweisen an. Wer zum Beispiel eine SIM-Karte oder eSIM kauft, muss sich gegenüber dem Mobilfunkanbieter identifizieren. Mit dem Online-Ausweis ist das im Internet innerhalb von Sekunden erle-digt. Die SIM kann sofort verwendet werden.

Über 62 Millionen Deutsche haben bereits den Personalausweis mit dem Chip und damit den Online-Ausweis. In Deutschland lebende Mitbürgerin-nen und Mitbürger aus Staaten außerhalb der EU können sich mit ihrem elektronischen Aufenthaltstitel ebenfalls online-ausweisen und für EU-Bürgerinnen und Bürger gibt es ab 1. Januar 2021 die eID-Karte mit Online-Ausweis. Sie alle können den Online-Ausweis einfach, schnell und sicher für den elektronischen Identitätsnachweis verwenden.

Informationen über den Online-Ausweis und seine Nutzungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden gibt es auf www.personalausweisportal.de und auf www.onlinezugangsgesetz.de gibt es aktuelle Informationen über die Digitalisierung der Verwaltung.

Das Personalausweisportal ist jetzt in einer vollständig überarbeiteten und um neue Inhalte ergänzten Fassung online gegangen. Ab dem 2. November 2020 werden dort eine Woche lange jeden Tag Interviews über das Online-Ausweisen mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Behör-den und IT-Unternehmen veröffentlicht werden. Die Informationsbro-schüre des BMI ist auf www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis auch als Online-Version abrufbar.