Coronavirus: Zugangsregeln für städtische Angebote

Bei städtischen Angeboten, die nach der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter die 3G-Regel fallen (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete), soll bis auf wenige Ausnahmen die Möglichkeit einer freiwilligen Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen auf 3G-Plus bzw. 2G nicht genutzt werden. Das hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter entschieden. Die 3G-Regel gilt damit vor allem bei Veranstaltungen städtischer Dienststellen, Bürgerversammlungen und Rathausführungen, aber auch für den Ausstellungsbesuch in städtischen Museen, die Stadtbibliotheken und die Kurse der Münchner Volkshochschule.

Die 3G-Plus-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder PCR-Getestete) gilt dagegen generell bei städtischen Empfängen, in den städtischen Theatern, bei Konzerten der Philharmoniker sowie insgesamt im Gasteig HP8 einschließlich der dortigen Stadtbibliothek. Mehr Infos zu den Zugangsregeln für städtische Kultureinrichtungen unter https://t1p.de/kulturzugang.

Die 2G-Regel kommt bei städtischen Angeboten nicht zur Anwendung.

Für den Parteiverkehr der Stadtverwaltung gilt die 3G-Regel nicht. Dort herrscht – wie im Einzelhandel – lediglich Maskenpflicht.