Zwei erneute Waldbrände im Münchner Osten

Feuerwehreinsatz
Symbolbild

Am Sonntag, 25.03.2018, kam es in den Nachmittagsstunden zu zwei Waldbränden im Münchner Osten. Bereits 2017 hatte sich hier, schwerpunktmäßig im April, bereits eine Serie von 13 Bränden zugetragen. Die beiden aktuellen Brandstellen liegen, wie der Großteil im Jahr 2017, im Waldgebiet nördlich der Putzbrunner Straße. Aufgrund des guten Wetters war der Wald von Spaziergängern gut besucht.

Gegen 12:45 Uhr teilten Spaziergänger einen Brand auf einer Fichtenschonung im Wald auf Höhe Putzbrunner Straße 193 mit. Aus bislang ungeklärter Ursache gerieten dort gerodete Bäume und eine Wiese auf einer Fläche von über 1000 qm in Brand und wurden so zum Teil zerstört. Beim Eintreffen der Feuerwehr war das Feuer bereits erloschen.

Nur wenige hundert Meter vom ersten Brandort entfernt kam es gegen 15.45 Uhr zu einem zweiten Waldbrand. Diesmal gerieten Bäume und Wiese im Bereich einer Jungeichenschonung auf einer Fläche von rund 1 Hektar in Brand.

Zur genauen Schadenshöhe können noch keine Angaben gemacht werden, sie dürfte jedoch im fünfstelligen Bereich liegen.

Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen, unter anderem unter Einsatz eines Polizeihubschraubers, führten nicht zum Erfolg.

In Anbetracht der Umstände muss von einem vorsätzlichen Inbrandsetzen und einem Zusammenhang mit der Serie aus 2017 ausgegangen werden. Der Brandfahnder des Kommissariats 13 war bei beiden Bränden vor Ort und hat die Ermittlungen aufgenommen, welche heute fortgesetzt werden.

Zeugenaufruf:
Personen, die seit dem 01.04.2017 bis heutigen Tag in Waldgebieten im Münchner Süd-Osten verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, die im Zusammenhang mit den Bränden stehen könnten, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 13, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Auslobung:
Für Hinweise, die zur Klärung der Serie oder zur Ergreifung des Täters führen, ist von der Polizei eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro und von privater Seite eine Belohnung von 4.000 Euro ausgesetzt, deren Zuerkennung unter Ausschluss des Rechtsweges erfolgt. Die Auslobung gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.