
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – wird ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent reduziert. Damit soll die Gastronomiebranche gestärkt werden.
Von der Senkung der Umsatzsteuer profitieren Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Anbieter sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.