Ab 1. Januar: Das E-Rezept wird Standard

Ab 1. Januar: Das E-Rezept wird Standard

Aus dem rosafarbenen Papierrezept wird ein digitaler Rezeptcode: Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept für gesetzlich Versicherte verbindlich. Welche Vorteile hat das digitale Rezept? Wie funktioniert das Ganze? Und wie sieht es mit der Datensicherheit aus? Antworten finden Sie hier.

Das elektronische Rezept oder „E-Rezept“ löst das bekannte rosafarbene Papierrezept, das man von der Arztpraxis erhält, zur Apotheke trägt und dort einlöst, ab. Versicherte können das digitale Rezept zum Beispiel auf ihrem Smartphone verwalten und von dort aus direkt an die Apotheke senden.

Das digitale Rezept gibt es in Deutschland schon seit 2022. Es wurde seither Schritt für Schritt ausgeweitet. Ab dem 1. Januar 2024 wird es nun verbindlich für alle gesetzlich Versicherten: Sie erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel von ihren Ärztinnen und Ärzten dann nur noch per E-Rezept.

Das E-Rezept bietet viele Vorteile: Es vereinfacht die Abläufe in Arztpraxen und Apotheken, vermeidet Zettelwirtschaft und schafft so mehr Zeit für Patientinnen und Patienten. Unverzichtbar ist das digitale Rezept zum Beispiel bei Videosprechstunden. Und es erspart unnötige Wege – beispielsweise wenn Folgerezepte ausgestellt werden müssen. Auch möglich: Versicherte können das Rezept per App an ihre Apotheke senden und so das Medikament vorbestellen. Der Aufwand für Patientinnen und Patienten sowie Arztpraxen und Apotheken reduziert sich deutlich.

Was muss ich tun, um das E-Rezept nutzen zu können?

Es gibt drei verschiedene Wege, wie Patientinnen und Patienten das E-Rezept nutzen und in der Apotheke einlösen können:

  • Sie können das E-Rezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte einlösen. Dazu müssen Sie die Karte lediglich in der Apotheke in ein Kartenlesegerät stecken. Mehr brauchen Sie nicht, auch keine PIN.
     
  • Das E-Rezept kann per Smartphone über eine E-Rezept-App verwaltet und direkt an die gewünschte Apotheke gesendet werden.  

    Wer die App in vollem Umfang nutzen will, benötigt ein sogenanntes „NFC-fähiges“ Smartphone – also ein Smartphone, mit dem z.B. kontaktloses Bezahlen möglich ist. Außerdem brauchen Sie die neue elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle: Erkennbar an der 6-stelligen Kartenzugangsnummer und dem Symbol für drahtlose Übertragung am oberen Rand der Karte. Diese Karte und eine persönliche PIN können gesetzliche Versicherte bei ihrer Krankenkasse beantragen. Damit können Sie sich dann in der E-Rezept-App anmelden.

    Haben Sie bereits eine elektronische Patientenakte (ePA)? Dann können Sie sich über die ePA-App Ihrer Krankenkasse für die E-Rezept-App anmelden.

Wo finde ich die App „Das E-Rezept“ der gematik? Was kann die App? Und wie melde ich mich an? Infos finden Sie hier.

  • Die Arztpraxis kann Ihnen auch einen Papierausdruck mit dem Rezeptcode geben. Die Apotheke scannt diesen Code und kann dann das Medikament ausgeben.

Versicherte können selbst entscheiden, mit welcher der drei Optionen sie ihr E-Rezept einlösen.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Eine Ärztin oder ein Arzt erstellt und signiert das Rezept digital und fälschungssicher – und speichert es dann in einem zentralen System, dem sogenannten „E-Rezept-Fachdienst“. Das E-Rezept ist mit einem digitalen Code ausgestattet: Er ist einzigartig und enthält alle für das Rezept wichtigen Informationen. Dieser Code wird unmittelbar an die Patientin oder den Patienten übermittelt – auf die elektronische Gesundheitskarte oder auf die E-Rezept-App.

In der Apotheke können Patientinnen und Patienten dann das Rezept einlösen – per Gesundheitskarte, per E-Rezept-App oder per Papierausdruck. Um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke ebenfalls den E-Rezept-Fachdienst.

Wo kann ich das E-Rezept einlösen?

Das E-Rezept kann in allen Apotheken in Deutschland eingelöst werden. Auch Online-Apotheken lösen das E-Rezept ein.

Wie steht es mit der Datensicherheit?

Bei der digitalen Übertragung von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden E-Rezepte mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Damit sind sie vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Jedes E-Rezept kann nur einmal eingelöst werden. Die Apotheke scannt den Rezeptcode und kann sehen, ob dieses Rezept bereits eingelöst wurde. Das E-Rezept ist fälschungssicher von der Ärztin oder dem Arzt signiert und kann nicht bearbeitet werden.

Die Sicherheitsarchitektur des E-Rezeptes wurde zusammen mit Expertinnen und Experten erarbeitet und wird fortlaufend überprüft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit waren dabei eng eingebunden.

Weitere Fragen, Antworten und Infos zum E-Rezept finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.