Ab sofort wieder möglich – Krankschreibung per Telefon

Ab sofort wieder möglich - Krankschreibung per Telefon

Wer an Husten, Schnupfen oder Heiserkeit erkrankt ist, kann sich seit dem 7. Dezember 2023 wieder per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen. Das gilt allerdings nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind und bei Krankheiten ohne schwere Symptome.

Die Krankschreibung per Telefon ist bei Erkrankungen wie leichten grippale Infekten ist dauerhaft möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 beschlossen.

Entscheidung liegt im Ermessen der Ärztinnen und Ärzte

Damit gilt: Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist.

Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden.

Telefonische Krankschreibung entlastet Arztpraxen

Der Bundestag hatte den G-BA aufgefordert, eine dauerhafte Regelung zur telefonischen Krankschreibung vorzulegen. Denn diese Möglichkeit entlastet Arztpraxen und reduziert für Patientinnen und Patienten die Gefahr, sich in vollen Wartezimmern anzustecken. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bedankte sich beim G-BA, dass dieser den Auftrag des Gesetzgebers „ gründlich und schnell“ umgesetzt habe. „Das ist gerade in Infektionszeiten wie jetzt besonders wichtig.“

Die Krankschreibung per Telefon hatte sich während der Corona-Pandemie bewährt. Die Regelung hatte dazu beigetragen, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Nach mehrmaliger Verlängerung war sie am 31. März 2023 ausgelaufen.

Übrigens: Den „Gelben Zettel“ – die Krankschreibung auf Papier gibt es nicht mehr. Die Arztpraxis übermittelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) automatisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dort elektronisch abrufen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Die grundsätzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten trifft in Deutschland der Gesetzgeber. Er hat den G-BA mit der Aufgabe betraut den sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen zu konkretisieren.