Bayern stellt 6.000 Corona-Impfdosen für obdachlose Menschen zur Verfügung

Symbolbild

Bayerns Gesundheitsminister: Sonder-Impfaktionen durch mobile Impfteams möglich

Bayern startet ab dem Mai 2021 niederschwellige Corona-Impfangebote für obdachlose Menschen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Donnerstag in München hingewiesen. Der Minister betonte: „Obdachlose Menschen sind in der Corona-Pandemie aufgrund ihrer Lebensumstände eine besonders schutzlose Gruppe. Wir wollen deshalb ein flexibles Impfangebot direkt zu diesen Menschen bringen.“

Holetschek erläuterte: „Der Freistaat stellt ab der nächsten Woche 6.000 Impfdosen für obdachlose Menschen zur Verfügung. Damit können die Impfzentren Mobile Impfteams direkt zu den Obdachlosen schicken. Diese Impfangebote sollen immer an dem gleichen Ort und zur gleichen Uhrzeit durchgeführt werden, um den Zugang zur Impfung insgesamt zu erleichtern.“

Holetschek unterstrich: „Wir wollen damit gezielt auf die Menschen zugehen, die nicht in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und somit faktisch auf der Straße leben. Hier geht es um Menschen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsort haben und das bestehende Hilfesystem aus unterschiedlichen Gründen meiden. Gerade auch diese Menschen, die zu den Schwächsten unserer Gesellschaft gehören, müssen wir erreichen und vor dem Coronavirus schützen!“

Der Minister ergänzte: „Das bayerische Gesundheitsministerium hat die Impfzentren gebeten, ihren Impfstoffbedarf für die Impfung von Obdachlosen zu melden.“

Sozialministerin Carolina Trautner, die auch Vorsitzende der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern ist, betonte: „Wir haben die Schwächsten unserer Gesellschaft im Blick, die unsere Hilfe gerade jetzt besonders brauchen. Obdach- und wohnungslose Menschen stehen weiterhin vor besonderen Herausforderungen. Neben zahlreichen Projekten und Hilfsangeboten über die Stiftung Obdachlosenhilfe wollen wir nun auch ein unkompliziertes Impfangebot machen.“

Grundsätzlich gilt auch hier die vom Bund vorgegebene Impfreihenfolge; auf der Straße lebende Menschen gehören zur Priorisierungsgruppe 3 und haben Anspruch auf Impfung mit erhöhter Priorität (§ 4 Nr. 9 Coronavirus-Impfverordnung, CoronaImpfV).

Der Minister betonte: „Wir werden keine unnötigen bürokratischen Hindernisse schaffen. Ein abgelaufener Personalausweis wird bei niemandem die Impfung verhindern. Gerade Menschen, die (möglicherweise auch schon länger) auf der Straße leben, haben oftmals multiple und mitunter schwere Erkrankungen, können diese jedoch nicht mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen. Wir müssen daher für diese Menschen einen möglichst unbürokratischen Weg zur Schutzimpfung anbieten.“

Gemeinsam mit den Sozialverbänden der Obdachlosenhilfe in Bayern bietet das bayerische Gesundheitsministerium zudem bereits im Zuge der laufenden Impfkampagne ein Impfangebot für wohnungslose Menschen, die in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind. Diese haben nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 CoronaImpfV in Priorisierungsgruppe 2 mit hoher Priorität Anspruch auf Impfung. Die Sozialverbände haben das Personal der jeweiligen Wohnungslosenhilfeeinrichtungen gebeten, den wohnungslosen Menschen bei der Registrierung für den Impftermin behilflich zu sein.

Holetschek erläuterte: „Hier können die Impfungen vor allem durch mobile Teams der Impfzentren in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe erfolgen. Daneben besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit jedes einzelnen Wohnungslosen, sich nach der Registrierung im Impfzentrum impfen zu lassen. Viele dieser Menschen haben nur einen eingeschränkten Zugang zur ärztlichen Versorgung. Deshalb wollen wir Impfungen direkt in den Einrichtungen ermöglichen. Denn unser Ziel muss es sein, einen möglichst breiten Impfschutz in der gesamten Bevölkerung zu erreichen.“

Grundsätzlich gilt auch hier die vom Bund vorgegebene Impfreihenfolge; auf der Straße lebende Menschen gehören zur Priorisierungsgruppe 3 und haben Anspruch auf Impfung mit erhöhter Priorität (§ 4 Nr. 9 Coronavirus-Impfverordnung, CoronaImpfV).

Der Minister betonte: „Wir werden keine unnötigen bürokratischen Hindernisse schaffen. Ein abgelaufener Personalausweis wird bei niemandem die Impfung verhindern. Gerade Menschen, die (möglicherweise auch schon länger) auf der Straße leben, haben oftmals multiple und mitunter schwere Erkrankungen, können diese jedoch nicht mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen. Wir müssen daher für diese Menschen einen möglichst unbürokratischen Weg zur Schutzimpfung anbieten.“

Gemeinsam mit den Sozialverbänden der Obdachlosenhilfe in Bayern bietet das bayerische Gesundheitsministerium zudem bereits im Zuge der laufenden Impfkampagne ein Impfangebot für wohnungslose Menschen, die in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind. Diese haben nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 CoronaImpfV in Priorisierungsgruppe 2 mit hoher Priorität Anspruch auf Impfung. Die Sozialverbände haben das Personal der jeweiligen Wohnungslosenhilfeeinrichtungen gebeten, den wohnungslosen Menschen bei der Registrierung für den Impftermin behilflich zu sein.

Holetschek erläuterte: „Hier können die Impfungen vor allem durch mobile Teams der Impfzentren in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe erfolgen. Daneben besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit jedes einzelnen Wohnungslosen, sich nach der Registrierung im Impfzentrum impfen zu lassen. Viele dieser Menschen haben nur einen eingeschränkten Zugang zur ärztlichen Versorgung. Deshalb wollen wir Impfungen direkt in den Einrichtungen ermöglichen. Denn unser Ziel muss es sein, einen möglichst breiten Impfschutz in der gesamten Bevölkerung zu erreichen.“

Um die Impfung auch Wohnungslosen zu ermöglichen, die den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht (wie in der CoronaImpfV vorgesehen) mit einem Ausweis nachweisen können, hat das Gesundheitsministerium eine Vorlage zur Bestätigung der Unterkunft oder einer vom Wohnungslosen aufgesuchten Wohnungslosenhilfestelle erarbeitet, die als Identitätsnachweis ausreicht. Das bayerische Gesundheitsministerium hat die Impfzentren darüber informiert