Gesetzesänderung im Bundesrat: Telefonische Krankschreibung soll wieder möglich werden

Symbolbild

Die Krankschreibung per Telefon hatte sich während der Corona-Krise bewährt. Nun sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um diese Möglichkeit für bestimmte Erkrankungen wie leichte grippale Infekte wieder einzuführen.

Die Möglichkeit, Krankschreibungen per Telefon zu erhalten, war während der Corona-Krise eine wichtige Option: Sie hat Arztpraxen entlastet und Infektionsgefahren – zum Beispiel in vollen Wartezimmern – reduziert. Die Regelung war nach mehrmaliger Verlängerung am 1. April 2023 ausgelaufen.

Nach den positiven Erfahrungen soll nun eine Möglichkeit geschaffen werden, die telefonische Krankschreibung wieder zuzulassen – allerdings nur bei Krankheiten ohne schwere Symptome und nur bei Patientinnen oder Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind. Der Bundestag hat eine Regelung verabschiedet, nach der der Gemeinsame Bundesausschuss gebeten wird, innerhalb der nächsten sechs Monate entsprechende Richtlinien auszuarbeiten. Auch der Bundesrat hat die Regelung nun gebilligt.

Bereits jetzt sind Krankschreibungen in bestimmten Fällen per Videosprechstunde möglich.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Die grundsätzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten trifft in Deutschland der Gesetzgeber. Er hat den G-BA mit der Aufgabe betraut den sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen zu konkretisieren.