Sozialreferat: Bedürftige sollen FFP2-Masken selbst kaufen können

Symbolbild

Das Sozialreferat der Stadt München fordert Bund und Freistaat auf, FFP2-Masken für Bedürftige nicht weiter über die Kommunen verteilen zu lassen. Stattdessen sollten die Leistungen im Bereich SGB II, SGB XII und im AsylbLG so angepasst werden, dass die Betroffenen sich selbst FFP2-Masken kaufen können.

Im Januar hatte das Sozialreferat nach einer kurzfristigen Ankündigung des Freistaats die Verteilung und den Versand von rund 500.000 FFP2-Schutzmasken an bedürftige Münchner Bürger*innen organisiert. Nun haben sowohl Freistaat als auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) angekündigt, dass die Kommunen wieder FFP2- Schutzmasken an Leistungsbezieher*innen im Bereich des AsylbLG beziehungsweise des SGBXII verteilen sollen.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Selbstverständlich sollten sich bedürftige Menschen genauso gut schützen können wie andere Bürger*innen. Aber für die Mitarbeiter*innen in den Sozialverwaltungen ist es ein riesiger Aufwand die Verteilung von Masken zu organisieren. Bisher weiß niemand, wann und wie viele Masken tatsächlich kommen und ob die Landeshauptstadt München die Leistungsempfänger des Bezirks mitversorgen muss. Wir werden wieder im Unklaren gelassen.“

In München beziehen derzeit 21.000 Bürger*innen Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII von der Landeshauptstadt. Das bedeutet, dass ausgehend von einer Zuteilung von zehn Masken pro Person wie im SGB II-Leistungsbereich 210.000 Masken an SGB XII-Leistungsberechtigte verteilt bzw. verschickt werden müssten. Dazu kämen noch die Leistungsempfänger*innen des Bezirks Oberbayern in München.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Viel einfacher und sinnvoller wäre es, wenn die Betroffenen über die gesetzlichen Leistungen die entsprechenden Mittel bekämen, um sich selbst FFP2-Masken zu kaufen und auch weitere coronabedingte Mehrbedarfe zu decken – und zwar unabhängig davon, welche Form der Sozialhilfe sie bekommen. Eine Einmalzahlung von 150 Euro für SGB II- und SGB XII-Empfänger*innen reicht da in keinem Fall aus. Eine Sachleistung für Masken zeigt wieder die Bevormundung des Staates und das fehlende Vertrauen in die Selbstverantwortung der Leistungsbezieher.“

Die Versorgung der leistungsberechtigten Personen nach dem AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften, dezentralen kommunalen Unterkünften und Personen in privaten Wohnungen oder sonstigen Einrichtungen fällt in die Zuständigkeit der Landeshauptstadt München. Die Regierung von Oberbayern hatte zunächst im Januar informiert, dass es den Trägern, die für den Bereich der Anschlussunterbringung zuständig sind, freigestellt ist, ob der Bedarf als Sach- oder Geldleistung gewährt wird. Anfang März wurden die Träger dann von der Regierung von Oberbayern informiert, dass die Versorgung mit FFP2 Masken nun doch ausschließlich als Sachleistung sicherzustellen sei.