Weitere Öffnungsschritte und Lockerungen treten heute in Kraft

Weitere Öffnungsschritte und Lockerungen treten heute in Kraft

Die Stadt München hat im Rahmen des § 27 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung („Weitere Öffnungsschritte“) mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums eine Allgemeinverfügung erlassen, womit seit heute, 12. Mai, nach Maßgabe der staatlichen Rahmenkonzepte die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen können und auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wieder möglich sind.

Für die Außengastronomie gilt: Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test der Tischgäste erforderlich. Die Schließung muss spätestens um 22 Uhr erfolgen. Eine vorherige Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist erforderlich.

In Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos ist der Zutritt für Besucherinnen und Besucher mit einem aktuellen negativen Testnachweis (höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test) zugelassen.

Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel sind unter der Voraussetzung zugelassen, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen aktuellen negativen Testnachweis (höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test) verfügen.

Vollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren benötigen jeweils keinen Testnachweis.

Selbsttests an den Schulen
Für die Woche vom 3. bis 9. Mai wurden dem Gesundheitsreferat von den Münchner Schulen 92.331 durchgeführte Corona-Selbsttests (Schüler*innen und Lehrpersonal) gemeldet. Von diesen waren 35 (0,04%) positiv.

In der vergangenen Woche galt für die Münchner Schulen noch die Inzidenzfestlegung „über 100“, das heißt, es fand an den 4. Klassen der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie in sonstigen Abschlussklassen Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen fand Distanzunterricht statt.