16-Jähriger wollte mit Schlagring auf die Wiesn – Polizei erteilt Platzverweis

Symbolbild

Am Freitag, 22.09.2023, Freitag, gegen 18:30 Uhr, stellten Beamte der Bereitschaftspolizei im Rahmen der Zugangskontrollen einen 16-Jährigen fest, der einen Schlagring mit sich führte. Der Schlagring gilt nach dem Waffengesetz als verbotener Gegenstand. Er wurde sichergestellt. Gegen den Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Ebersberg wurde Anzeige erstattet aufgrund eines Vergehens nach dem Waffengesetz. Da er versucht hatte, den Schlagring auf das Festgeländer zu bringen, wurde ihm ein Platzverweis für den restlichen Abend ausgesprochen.

An dieser Stelle sei auch nochmal an das Verbot von Rucksäcken und großen Taschen hingewiesen. Auch der Ordnungsdienst hat das Recht, Rucksäcke und Taschen jeder Größe zu kontrollieren und ist berechtigt, Personen, die verbotene Gegenstände auf das Festgelände bringen wollen, zum Verlassen des Geländes aufzufordern.