Aufarbeitung Heime: Weitere Soforthilfen für Betroffene

Aufarbeitung Heime: Weitere Soforthilfen für Betroffene

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Stadtrats hat in seiner heutigen Sitzung – vorbehaltlich der Zustimmung durch die Vollversammlung – weitere Soforthilfen in Höhe von einer Million Euro beschlossen. Das Geld ist für Menschen bestimmt, die durch das Stadtjugendamt in Heimen, Pflege- oder Adoptivfamilien untergebracht wurden und die noch heute unter der dort erfahrenen Gewalt leiden.

Der Stadtrat hatte im Herbst 2021 eine unabhängige Expert*innenkommission zur Aufarbeitung der Geschehnisse in den Heimen, Pflege- und Adoptivfamilien eingesetzt. Der Kommission liegen mittlerweile 144 Anträge von Betroffenen auf Soforthilfen und/oder Anerkennungsleistungen vor. Ignaz Raab, Vorsitzender der Expert*innenkommission: „Unser vorrangiges Ziel ist, Betroffene schnell und nach deren Wünschen zu unterstützen. Wir hoffen deshalb, dass wir dieses Ziel mit den Soforthilfen erreichen, deren Verwendung den Betroffenen vollkommen freigestellt ist. Wichtig war in diesem Zusammenhang auch die Klärung der steuerlichen Behandlung und der Anrechenbarkeit auf Sozialleistungen. Insofern sind wir sehr zufrieden, dass wir mittlerweile mit dem Bayerischen Staatsministerium für Finanzen und Heimat und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Klärung erreichen konnten, dass die Soforthilfen steuerfrei zu behandeln sind und nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden können.“
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Es ist uns allen in der Landeshauptstadt München ein wichtiges Anliegen, dass Betroffene, die teilweise Schreckliches in ihrer Kindheit erleben mussten, endlich ein Gehör in der Öffentlichkeit finden und ihr Leid anerkannt wird. Die Soforthilfen sind für die Betroffenen dafür ein erstes Zeichen.“

Im Sommer 2022 wurden die ersten Soforthilfen in Höhen zwischen 10.000 Euro und 40.000 Euro an Betroffene ausgezahlt. Der Stadtrat hatte die Mittel 2023 noch einmal aufgestockt. Mit der jetzt beschlossenen erneuten Aufstockung hat die Expert*innenkommission insgesamt Mittel in Höhe von 4,3 Millionen Euro für direkte Zahlungen an Betroffene aus dem kommunalen Haushalt erhalten.

Betroffene können Anträge auf Soforthilfen bei der Anlaufstelle einreichen: per E-Mail an anlaufstelle@kinderschutz.de; per Telefon 089-231716-9170 oder unter www.kinderschutz.de/anlaufstelle.