
Die aktuellen Flugausfälle an den Flughäfen können sich in Einzelfällen auch auf die Ausreise, Visa und Aufenthaltstitel auswirken. Alle, die beispielsweise mit einem Touristen-Visum eingereist sind, welches jetzt wegen höherer Gewalt (Flugausfall, plötzliche Reiseunfähigkeit) abgelaufen ist, können das Visum in der Ausländerbehörde des Kreisverwaltungsreferats verlängern oder erhalten dort eine Grenzübertrittsbescheinigung. Weitere Auskünfte gibt es am Notfallschalter, Ruppertstraße 19a, oder beim Servicetelefon unter 233-96010.
Wichtiger Hinweis: Besucher*innen des Notfallschalters müssen Nachweise (Flugstornierung, Attest oder Krankenhausaufnahme) vorlegen. Zudem muss bereits absehbar sein, wann die Ausreise wieder möglich ist (beispielsweise Ende der Behandlung, Ersatzflug oder anderes).
Kund*innen des Kreisveraltungsreferats mit einem befristeten Aufenthaltstitel werden rechtzeitig vor Ablauf von der Ausländerbehörde angeschrieben und aufgefordert, einen Antrag zur Verlängerung zu stellen. Nach der Antragsstellung wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, wenn der Aufenthaltstitel zeitnah ablaufen sollte. Mit dieser ist es möglich zu reisen. Personen, deren Aufenthaltstitel abläuft und die nicht in Deutschland bleiben möchten, erhalten ebenfalls eine Grenzübertrittsbescheinigung und können problemlos ausreisen.
Die Öffnungszeiten des Notfallschalters der Ausländerbehörde:
– Montag 7.30 bis 12 Uhr
– Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
– Mittwoch 7.30 bis 12 Uhr
– Donnerstag 8.30 bis 15 Uhr
– Freitag 7.30 bis 12 Uhr










