Bienenseuche in München: Sperrbezirk eingerichtet

Bienenseuche in München: Sperrbezirk eingerichtet
Symbolbild

Im Stadtbezirk Schwanthalerhöhe ist die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt worden. Die Stadt München hat deshalb am 15. April eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der ein Sperrbezirk im Umkreis von mindestens einem Kilometer um den Ausbruchsbestand eingerichtet wird. Für den Sperrbezirk gilt, dass Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden dürfen. Des Weiteren dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Alle Personen, die im Sperrbezirk Bienenstände besitzen, haben Anzahl und Standorte ihrer Bienenvölker unverzüglich dem Städtischen Veterinäramt München, Implerstraße 11, 81371 München, Fax 233-39733, E-Mail veterinaeramt-bienen.kvr@muenchen.de, Telefon 233-39613, zu melden. Die Münchner Imkerschaft wird um erhöhte Achtsamkeit im Hinblick auf Symptome im Zusammenhang mit der Amerikanischen Faulbrut gebeten. Zweifelsfälle sind beim Städtischen Veterinäramt zu melden. Bienen (inklusive Schwärme) dürfen nur mit einem Gesundheitszeugnis aus München verbracht werden.
Die Allgemeinverfügung ist unter muenchen.de/amtsblatt veröffentlicht. Weitere Infos unter https://stadt.muenchen.de/infos/tierseuchen.html.

Bei der Faulbrut der Bienen handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab, was zur Folge hat, das die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird und das Volk schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern. Die amerikanische Faulbrut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen.

Die Bienenseuche ist für Menschen und andere Tiere ungefährlich. Auch Honig von betroffenen Bienenvölkern kann bedenkenlos verzehrt werden. Die Bevölkerung wird aber aus seuchenhygienischen Gründen auf Folgendes hingewiesen: Honig darf nicht an Bienen verfüttert werden. Honigbehältnisse sind nur ausgewaschen im Müll oder Glascontainer zu entsorgen und dürfen nicht offen zugänglich für Bienen aufbewahrt werden.