Einbruch in einen Gastronomiebetrieb

Einbruch in einen Gastronomiebetrieb

In der Nacht auf Freitag (09.09.2022) wurde in einen Gastronomiebetrieb im Bereich der Erhardtstraße / Zweibrückenstraße eingebrochen. Nach dem aktuellen Ermittlungsstand verschafften sich ein oder mehrere bislang unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zu den Räumlichkeiten der Gaststätte, indem eine Glasscheibe zerstört und das betreffende Fenster anschließend geöffnet wurde.

Danach suchten der / die bislang unbekannten Täter die Räumlichkeiten ab, entwendeten daraus u.a. Computerausstattung im Wert von mehreren hundert Euro und flüchteten. Die Ermittlungen wurden, wie in München üblich, noch vor Ort durch die Kriminalpolizei übernommen und umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen durchgeführt. Unmittelbare Fahndungsmaßnahmen führten bislang nicht zu dem gewünschten Erfolg.

Die weiteren Ermittlungen werden durch das Kommissariat 52 (Einbruchsdelikte) geführt und dauern an.

Zeugenaufruf:

Wem sind zwischen Donnerstag, 08.09.22, 23:00 Uhr und Freitag, 09.09.22, 10:00 Uhr verdächtige Personen oder Fahrzeuge in der Erhardtstraße / Zweibrückenstraße / Kohlstraße / Baaderstraße / Morassistraße oder in deren näheren Umgebung aufgefallen bzw. wer hat im angegebenen Zeitraum Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 52, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Hinweis Ihrer Münchner Polizei:

Für eine kostenlose Beratung zum Einbruchschutz stehen Ihnen unsere Experten des Präventions- und Opferschutzkommissariat K 105 unter der Telefonnummer 089/2910-3430 zur Verfügung.

Weitere Informationen sind unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch/ abrufbar.

  • Seien Sie wachsam und beobachten Sie aufmerksam Ihr Umfeld.
  • Melden Sie verdächtige Fahrzeuge, Personen und Geräusche sofort Ihrer Polizei!
  • Nutzen Sie die kostenlose Rufnummer des Polizeinotrufes 110.
  • Überlegen Sie nicht lange, ob Sie bei Verdachtsfällen anrufen, sondern tun Sie es einfach.
  • Es ist besser, lieber einmal zu viel anzurufen, als einmal zu wenig.