Die Staatsanwaltschaft München I und das Bayerische Landeskriminalamt ermitteln seit Mitte Juli 2018 gegen Beamte des Polizeipräsidiums München vor allem wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Derzeit werden, im Zusammenhang mit den Ermittlungen der “Soko Nightlife“ beim Bayerischen Landeskriminalamt, 26 Polizeivollzugsbeamte des Polizeipräsidiums München als Beschuldigte geführt. Davon wurde bislang gegen 19 Beamte ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Im Gesamtverfahren sind derzeit hiervon immer noch 15 Beamte suspendiert. Unter den Suspendierten befinden sich Beamte gegen die wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt, der Verfolgung Unschuldiger, der Körperverletzung im Amt und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt wird. Die Strafverfahren gegen die übrigen sieben Beschuldigten werden dienstaufsichtsrechtlich eng begleitet. Das Polizeipräsidium München behält sich in diesen Fällen noch die Einleitung von Disziplinarverfahren vor.
Die Münchner Polizei und somit jeder einzelne meiner Beamten, ist auf das Vertrauen und die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Der Schutz dieses Vertrauens ist mir als Präsident des Polizeipräsidiums München daher ein besonderes persönliches Anliegen, weshalb die gründliche und differenzierte Aufarbeitung dieser Vorgänge von großer Bedeutung ist.“