Fahren eines Kleinkraftrades ohne Fahrerlaubnis unter dem Einfluss von Alkohol

Symbolbild

Am Freitag, 29.03.2024, gegen 23:45 Uhr, wollte eine Streifenbesatzung der Münchner Polizei einen 17-jährigen Fahrer mit Wohnsitz im Landkreis München eines Kleinkraftrades Kwang Yang im St.-Valentin-Weg anhalten und kontrollieren. Der 17-Jährige fuhr vor den Beamten weg und wollte sich der Kontrollsituation entziehen. Er bog in den St-Emmeran-Weg ab. Dabei stürzte er und rutschte mit dem Kleinkraftrad gegen einen dort am Fahrbahnrand ordnungsgemäß geparkten Ford Pkw.

Nach dem Sturz entfernte er sich zu Fuß. Er konnte von den Beamten kurz danach erreicht und angehalten werden. Er machte auf die Beamten einen alkoholisierten Eindruck und eine freiwillige Atemalkoholkontrolle wurde durchgeführt. Dabei bestätigte sich der Verdacht auf den Konsum von Alkohol. Bei der ersten Abklärung vor Ort ergab sich auch der Verdacht, dass der 17-Jährige Betäubungsmittel konsumiert hatte. Es wurde eine Blutentnahme im Institut für Rechtsmedizin durchgeführt. Dazu stellte sich auch heraus, dass er keine Fahrerlaubnis hatte.

Der 17-Jährige wurde wegen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort, eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt und nach der Anzeigenerstattung und Sachbearbeitung einem Sorgeberechtigten übergeben.

Bei dem Unfall entstand ein Gesamtschaden von circa 1.500.- Euro.

Die weiteren Ermittlungen führt die Münchner Verkehrspolizei.