Feuerwerk an Silvester 2023/2024: Das gilt zum Jahreswechsel

Silvester: Feuerwerksregeln zum Jahreswechsel

München setzt zum kommenden Jahreswechsel – wie bereits in den vergangenen Jahren – auf den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Feuerwerkskörpern. Denn an Silvester wird es am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus sowie dem Viktualienmarkt verboten sein, Feuerwerk abzuschießen. Das Verbot gilt von Sonntagabend, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Montagmorgen, 1. Januar, 2 Uhr. Das Verbot beruht auf einer Gefahrenprognose des Polizeipräsidiums München. Betroffen sind alle Arten und Kategorien von Pyrotechnik außer zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen (Kategorie F1). Anwohner*innen dür- fen Pyrotechnik in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportieren.

Es werden Schilder mit Piktogrammen und dem Text „Feuerwerk verboten!“ um die Verbotszone in der Innenstadt aufgestellt. Außerdem werden Bürger*innen durch digitale Infoscreens im Nahverkehr und auf muen- chen.de dazu informiert.
Ergänzt wird das Feuerwerkverbot um ein Böllerverbot innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings. In diesem Bereich ist es am Silvesterabend untersagt, pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (zum Beispiel Silvesterknaller oder Böller) zu zünden. Feuerwerke ohne Knallwirkung wie Fontänen und Co. sind erlaubt. Das Verbot gilt ganztätig am 31. Dezember und 1. Januar.

Wer sich nicht an die Verbote hält, riskiert eine Geldbuße. Die Polizei kontrolliert, ob die Regeln eingehalten werden und ahndet Verstöße. Die bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz räumt den Kommunen die Möglichkeit ein, Böller in dichtbesiedelten Gebieten wie dem Bereich innerhalb des Mittleren Rings zu verbieten. Das weiterreichende Feuerwerksverbot im Bereich des Marienplatzes und der Fußgängerzone beruht auf Artikel 23 Absatz 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz. Es dient dazu, die dort zu erwartenden Menschenansammlungen zu schützen. Eine Rechtsgrundlage für ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik in der gesamten Stadt gibt es derzeit nicht.

Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl: „Silvester ist zum Feiern da. Doch in der Vergangenheit kam es vor allem im Bereich rund um den Marienplatz zu gefährlichen Situationen. Das Feuerwerk- und Böllerverbot, das wir in Zusammenarbeit mit der Polizei entwickelt haben, soll die konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit verringern und allen Menschen, die den Jahreswechsel feiern wollen, ein sicheres Gefühl vermitteln.“
Kommunalreferentin Kristina Frank: „Silvesterknallern gehört für viele zum Jahreswechsel dazu. Doch am Viktualienmarkt ist es verwinkelt und eng. Dort würden verirrte Böller und Raketen große Brandschäden an den Ständen anrichten. Um die Händler*innen zu unterstützen, haben wir uns erneut der Bannmeile angeschlossen. Eine sinnvolle Maßnahme, die das Herz unserer Stadt wirksam schützt – und außen rum dennoch Silvestervergnügen zulässt.“