Forstenried: Trickdiebstahl – Seniorin übers Ohr gehauen

Symbolbild

Am Montag, 04.12.2023, gegen 15:00 Uhr, gab sich ein bislang unbekannter Täter gegenüber einer über 90-Jährigen mit Wohnsitz in München vor dem Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses als Heizungsmonteur aus und verschaffte sich so Zugang zu dem Gebäude in welchem die Seniorin wohnt.

Kurz darauf klingelte er an der Wohnungstür der Frau und erklärte ihr, dass er Arbeiten an der Heizungsanlage durchführen müsse. Während er die über 90-Jährige unter dem Vorwand, sie müsse den Wasserfluss im Bad beobachten ablenkte, entwendete der Täter eine Geldkassette mit Bargeld in Höhe von mehreren Zehntausend Euro. Danach verließ er die Wohnung.

Als die Seniorin den Diebstahl bemerkte, verständigte sie den Polizeinotruf 110. Es wurde eine Sofortfahndung im näheren Umfeld durchgeführt, welche allerdings keine Hinweise auf den Täter erbrachte. Am Tatort wurden umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen durchgeführt.

Das Kommissariat 55 (Trickdiebstahl) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Der Täter konnte wie folgt beschrieben werden:
Männlich, ca. 40 Jahre alt, ca. 170 cm groß, auffällig dicke Figur, rundes Gesicht, leichter ausländischer Akzent, osteuropäische Erscheinung, dunkle Haare, dunkle Augen, kein Bart; weiße Arbeitshose und heller Pullover

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Schaffhauser Straße, Züricher Straße, Winterthurer Straße und Forstenrieder Allee (Forstenried) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 55, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis:

Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser, Sanitärinstallateure oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.

Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.